Schauspielhaus wird nicht aus dem Inventar entlassen
Der Zürcher Stadtrat hat einen seiner früheren Beschlüsse selber wieder aufgehoben: Das Schauspielhaus inklusive dem historischen Pfauensaal wird nun doch nicht aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte entlassen.
Quelle: Andreas Praefcke, selbst fotografiert, CC BY 3.0
Das Zürcher Schauspielhaus wird nun doch nicht aus dem Inventar der schutzwürdigen Objekte entlassen.
Eigentlich hatten der Zürcher Stadtrat und die Theaterleitung grosse Pläne mit dem Schauspielhaus:
Der Pfauensaal sollte herausgerissen und das Schauspielhaus einem Komplettumbau
unterzogen werden. Dafür entliess der Stadtrat das Gebäude im Jahr 2018 teilweise
aus dem Inventar der schutzwürdigen Objekte und verzichtete auf eine
Unterschutzstellung. Die Kosten für die umfassende Erneuerung des Saals bezifferte der Rat damals auf über 100 Millionen Franken.
Der Gemeinderat hat den Plänen im März dieses Jahres aber eine Abfuhr
erteilt: Statt einen Komplettumbau gibt es nun lediglich eine «Sanierung mit
kleinen Eingriffen». Diese kosten zwar auch über 100 Millionen Franken,
tangieren aber nicht die Schutzwürdigkeit des Gebäudes.
Wie der Stadtrat nun mitteilte, wird das Schauspielhaus aufgrund des Gemeinderatsentscheids nicht aus dem Inventar der schutzwürdigen Objekte entlassen. Mit der Aufhebung des Stadtratsbeschlusses dürfte sich auch das Rekursverfahren vor dem kantonalen Baurekursgericht erledigt haben. Dort ist noch eine Einsprache gegen die geplante Inventarentlassung hängig.