SBB-Immobilienprojekte: Ständerat will höhere Verschuldungsobergrenze
Indem er die Verschuldungsobergrenze der SBB vorübergehend anhebt, soll der Bundesrat dafür sorgen, dass die SBB die über dreissig coronabedingt sistierten Immobilienprojekte weiterführen kann. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion seiner Finanzkommission (FK-S) mit 30 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.
Auf diese Weise sollen jene Immobilienprojekte sichergestellt werden, die bereits öffentlich aufgelegt worden sind und bei denen erwiesen ist, dass sie wirtschaftlich tragfähig sind, wie Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD) sagte. Laut Français erzielen die Immobilienprojekte gute Einkünfte und tragen entscheidend zur Sanierung der Pensionskasse bei. Eine Sistierung dieser Projekte zum aktuellen Zeitpunkt sende ein schlechtes Signal und habe mittelfristig negative Auswirkungen auf die Finanzen der SBB, ihrer Pensionskasse und der öffentlichen Hand.
Areale an bester Lage werden blockiert
Ende Februar hatten die SBB insgesamt 30 Projekte wegen der Corona-Krise gestoppt. In der Zwischenzeit hätten die SBB bei zehn Projekten die Finanzierung wieder aufgenommen, sagte Français.
Die Motion sei dennoch nötig, hielt Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Verkehrskommission des Ständerats fest. Auch diese habe sich mit dem Thema befasst: Die Motion gebe die Gelegenheit, sich ganz grundsätzlich die Frage zu stellen, was eine Verschuldungsobergrenze bei einem staatsnahen Betrieb für Zwecke haben soll. Es brauche daher eine gesamtheitliche Betrachtung. In Luzern käme etwa ein Areal an bester Lage für Wohnungen, Büro und weiteres in Frage, so Engler. Dieses sei aber im Besitz der SBB und damit blockiert für andere Projekte. Es müsse daher vorwärts gemacht werden. Wie Engler weiter erklärt, sei ihm klar, dass die SBB ihr Tafelsilber nicht verscherbeln wolle, aber es müsse eben auch mal geputzt und poliert werden.
Anliegen aus Sicht des Bundesrats erfüllt
Wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga sagte ist der Motionstext - die Erhöhung der Verschuldungsobergrenze – aus Sicht des Bundesrats erfüllt. Die Zielformulierung in den strategischen Zielen bis 2022 lasse explizit temporäre Überschreitungen der Verschuldungsobergrenze zu. Zudem habe der Bundesrat als Eigner im Sommer 2020 die Kreditlinie um 500 Millionen Franken erhöht. Es gebe also keinen Handlungsbedarf.
Bei einer nächsten Periode könne man dann wieder über die Verschuldungsobergrenze diskutieren, so Sommaruga weiter. Würde der Ständerat aber die Motion jetzt annehmen, sähe sie darin eine Provokation. Die genannten Gründe zur Annahme der Motion seien nicht Teil des Motionstextes. - Die Motion geht nun an den Nationalrat. (sda/mai)