Sanierung des Weissenstein-Bahntunnels verzögert sich erneut
Die Sanierung des 3,7 Kilometer langen Weissensteintunnels auf der Bahnstrecke Solothurn-Moutier verzögert sich ein weiteres Mal. Als Grund für die Verzögerung um mindestens ein weiteres Jahr nennt die Bahnbetreiberin BLS die laufenden Beschwerdeverfahren.
Quelle: zvg
Weissensteintunnel.
Der Tunnel könne frühestens ab dem Jahr 2024 statt wie zuletzt geplant ab 2023 saniert werden, teilte die BLS am Mittwoch mit. Beim Bundesgericht seien Beschwerden gegen den Entscheid über die Vergabe der Sanierungsarbeiten hängig.
Der einspurige Bahntunnel, der sich gemäss Fachleuten in einem «kritischen Zustand» befindet, müsste dringend saniert werden. Bereits Anfang 2019 hatte das Berner Bahnunternehmen mitgeteilt, dass die Sanierung des Tunnels ein Jahr später beginne. Im Juni 2021 wurde der Baufahrplan erneut geändert.
Auch andere Arbeiten auf Bahnstrecke verzögert
Mit der Verzögerung des Baustarts verschieben sich gemäss Angaben der BLS ebenfalls die Sanierungsarbeiten zwischen Solothurn und Moutier und die Anpassung von sechs Bahnhöfen entlang dieser Strecke an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetz.
Die BLS wollte in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen. Für die Arbeiten muss der Tunnel während rund 1,5 Jahren gesperrt und der Bahnverkehr auf der Strecke unterbrochen werden.
Für die Bahnkunden sollen während der Sperre alternative Reisewege zwischen Solothurn und Moutier via Bahn und Bus angeboten werden. Um mit den Bauarbeiten 2023 starten zu können, müsste die BLS bis spätestens in diesen Tagen den Bahnverkehr durch den Tunnel definitiv abstellen und den Bahnersatzverkehr organisieren.
Weissensteintunnel wird überwacht
Die BLS überwacht nach eigenen Angaben den Tunnel. Um den Bahnbetrieb im Tunnel bis zum Start der Bauarbeiten sicher weiterzubetreiben, würden halbjährliche Inspektionen vorgenommen. Die nötigen Unterhalts- und Sicherungsmassnahmen wurden umgesetzt.
Insgesamt investiert die BLS voraussichtlich 150 Millionen Franken in die Bauarbeiten. Davon sind rund 85 Millionen für die Sanierung des Weissensteintunnels vorgesehen.
Bundesgericht entscheidet über Bauvergabe
Im Kern des Rechtsstreits geht es um die Bauvergabe. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr eine Beschwerde des unterlegenen Konsortiums um die österreichische Porr-Gruppe und die Aargauer Tunnelsanierungsfirma Fretus gutgeheissen.
Die BLS habe den Auftrag fälschlicherweise an den Zürcher Baukonzern Implenia vergeben, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es kam zum Schluss, dass Implenia insgesamt 35,69 Prozent der Leistungen an Subunternehmen vergeben habe. Damit sei eine Vorgabe der Auftragsausschreibung verletzt worden, wonach höchstens 35 Prozent der Leistungen weitervergeben werden dürften.
Das Bundesverwaltungsgericht erteilte den Auftrag zugleich an Porr und Fretus. Denn dieses Konsortium habe nach Implenia das günstigste Angebot eingereicht, noch vor demjenigen des Berner Baukonzerns Marti, hiess es. Dieser Baukonzern war ebenfalls unterlegen und hatte eine eigene Beschwerde eingereicht. Der Rechtsstreit liegt nun beim Bundesgericht. (sda/pb)