Rund 500 Bahnhöfe erst nach Ablauf gesetzlicher Frist behindertengerecht
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sollten die rund 1800 Schweizer Bahnhöfe und Bahnhaltestellen bis Ende 2023 an die Vorgaben des BehiG angepasst sein. Per Ende 2022 war es über die Hälfte. Bei rund 500 ist es auch Ende 2023 noch nicht so weit. Das zeigen neueste Zahlen des Bundsamts für Verkehr.
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Viele Bahnhöfe sind Ende Jahr 2023 noch nicht entsprechend umgerüstet.
Bahnunternehmen müssen Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen bis Ende diesen Jahres an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen und bauliche Massnahmen ergreifen, soweit entsprechende Anpassungen verhältnismässig sind. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte dzu 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» gestartet. Gemäss neustem Standbericht des BAV, entsprachen per Ende 2022 insgesamt 992 der total rund 1’800 Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen den BehiG-Vorgaben. Sie könnten von Menschen mit Beeinträchtigung autonom und spontan benutzt werden, heisst es in der Medienmitteilung des BAV.
Im 2022 sind bei 51 Bahnhöfen und Haltestellen die baulichen Anpassungen abgeschlossen worden. Weil die grossen Bahnhöfe prioritär angepasst würden, konnten per Ende 2022 insgesamt 76 Prozent aller Reisenden von den behindertengerechten Umbauten profitieren, schreibt das BAV.
Bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende diesen Jahres sollten dann gemäss der aktuellen Planung der Bahnen weitere 106 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Das BAV nimmt an, dass ich damit der Anteil der Passagiere, die grösstenteils autonom und spontan reisen können, bis Ende 2023 auf 80 Prozent erhöht haben könnte.
Bei 499 Bahnhöfen Anpassungen erst nach Ablauf der Frist
Allerdings können laut BAV bei 499 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen die Anpassungen «trotz mehrfacher Intervention» des Bundesamts erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden. Bei 66 der 499 verspäteten Umbauprojekte begännen zumindest die Umbauarbeiten vor Ablauf der Sanierungsfrist. Die Verantwortung dafür, dass viele Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen erst nach der gesetzlichen Frist umgebaut sein werden, sieht das BAV bei den Bahnen. Sie geben als Grund fehlende Ressourcen bei Planung und Personal, fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit sowie beschränkte finanzielle Möglichkeiten an.
Das BAV
begleite die Bahnen mit dem Ziel, dass die Verspätungen und somit die
Verletzung der gesetzlichen Frist so gering wie möglich gehalten würden,
heisst es weiter. Hierfür habe es mit ihnen Sanierungspläne festgelegt.
- Bis die Stationen entsprechend angepasst sind, müssen die Bahnen
Überbrückungsmassnahmen ergreifen. Zum Beispiel Hilfestellung vor Ort
respektive Shuttles anbieten. (mgt/mai)