Reservekraftwerk in Birr AG: Bauarbeiten können demnächst starten
Das temporäre Reservekraftwerk im aargauischen Birr ist seiner Realisierung einen Schritt näher: Die entsprechenden Verordnungen sind heute vom Bundesrat verabschiedet worden. Damit können die Bauarbeiten in den nächsten Tagen starten, sodass die Anlage im Februar einsatzbereit ist.
Vor drei Wochen hat der Bund mit dem Unternehmen GE Gas Power einen Vertrag für ein temporäres Reservekraftwerk unterzeichnet, auf dessen Betriebsgelände während rund vier Jahre acht mobile Turbinen mit einer Leistung von insgesamt rund 250 Megawatt bereitgestellt werden sollen. Dies entspricht laut Bundesamt für Energie (BFE) etwa der zweieinhalbfachen Leistung des Wasserkraftwerks Rheinfelden. Sie sollen ab kommenden Februar bis Frühling 2026 als Absicherung für den Notfall dienen. Betrieben werden können die Turbinen entweder mit Gas, mit Öl oder mit Wasserstoff. – Wie das BFE weiter mitteilt, ergänzt das Reservekraftwerk die Wasserkraftreserve und weitere Massnahmen, mit denen der Bundesrat die Energieversorgung im Winter stärken will.
Verordnungen treten am 24. September in Kraft
Damit die Bauarbeiten schnell in Angriff genommen werden können, müssen die Bewilligungspflichten für Planung, Bau und Erschliessung des Kraftwerks angepasst werden. Dazu hat der Bundesrat nun Verordnungen verabschiedet. So schafft er mit der «Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes» die Voraussetzungen, damit für einzelne bundesrechtliche Bestimmungen vorübergehend eine andere Lösung möglich ist – dies betrifft insbesondere das Raumplanungsgesetz, das Elektrizitätsgesetz und das Rohrleitungsgesetz. Und mit der «Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr» sorgt der Bundesrat dafür, dass die nötigen Bauarbeiten rasch erfolgen können. Beide Verordnungen treten per 24. September in Kraft und gelten bis Ende Mai 2023.
Die ordentlichen Bewilligungsverfahren werden gestützt auf das Landesversorgungsgesetz – von einem speziellen bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren abgelöst. Damit hat der Bundesrat hat beschlossen, dass das UVEK den Bau des Kraftwerks mittels einer Verfügung bewilligen kann. Diese Verfügung tritt am 26. September 2022 in Kraft, so dass die Bauarbeiten in den nächsten Tagen aufgenommen werden können.
Anpassungen bei der Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnungen nötig
Während der Bauarbeiten kontrollierten die zuständigen
Behörden von Kanton und Bund, dass die einschlägigen materiellen Vorschriften
des Raumplanungs-, Bau-, Umwelt- und Energierechts eingehalten werden, heisst es in der Medienmitteilung.
Für den
Aufbau der Anlage gelten die Spezial-Bestimmungen der «Verordnung über die
Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr». Während die beiden neuen Verordnungen die Bereitstellung
des Reservekraftwerks regeln, braucht es für den Anpassungen der Lärmschutz-
und Luftreinhalteverordnungen sowie eine Verordnung für den Abruf der Reserve. Über
diese will der Bundesrat in den nächsten Wochen entscheiden. (mgt/mai)