Raduner-Areal in Horn: Verursacher soll Sanierung von vergiftetem Gelände zahlen
Das mit giftigen Chemikalien belastete Raduner-Areal in Horn TG beschäftigt die Justiz seit Jahrzehnten. Nun hat das Bezirksgericht Arbon die Konkursforderung des Kantons im Umfang von 15 Millionen Franken gegenüber der Hauptaktionärin der Raduner AG bestätigt.
Quelle: Google Maps, Bearbeitung: Redaktion
Blick auf das Raduner-Areal in der Gemeinde Horn.
Von 1888 bis 1989 befand sich auf dem Raduner Areal in der Gemeinde Horn die Textilfabrik Raduner & Co. AG, die dort über Jahrzehnte Stoffe veredelte. Ab den 1950er Jahren wurde dabei der Boden des unmittelbar am Bodensee gelegenen Firmengeländes mit giftigen Chemikalien, vor allem chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), verseucht.
Was gesetzlich klar geregelt ist, ist im Fall des Raduner-Areals jedoch umstritten. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident der Textilfabrik verlangte mit einer sogenannten Kollokationsklage, dass die Forderungen des Kantons wegen diesen Altlasten im Konkurs der Raduner gestrichen würden.
Klage vollumfänglich abgewiesen
Nun hat das Bezirksgerichts Arbon die Kollokationsklage vollumfänglich abgewiesen, wie das Thurgauer Amt für Umwelt am Donnerstag mitteilte. Zudem bestätigt das Gericht die Konkursforderung des Kantons Thurgau im Umfang von über 15 Millionen Franken für die Kosten der Altlastensanierung auf den ehemaligen Liegenschaften der Raduner & Co. AG.
Die Klägerin habe alle Gerichtskosten zu tragen und dem Kanton eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zu zahlen, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. «Mit diesem Entscheid ist der Kanton Thurgau seinem Ziel etwas nähergekommen, zu verhindern, dass die öffentliche Hand und damit die Steuerzahler für die Altlasten-Kosten in Millionenhöhe aufkommen müssen», schreibt das Amt weiter.
Es soll zudem alles versucht werden, dass sich weder die Konkursitin, ihre Organe und ihre Versicherung noch die Empfängerin des Verkaufserlöses der letzten Liegenschaften den berechtigten Kostenansprüchen entziehen können.
Erlös zurückfordern
Im März 2009 wurden die letzten Grundstücke auf dem Raduner-Areal veräussert. Der Verkaufserlös von rund 8,3 Millionen Franken wurde sofort an die Hauptaktionärin der Raduner & Co. AG weitergeleitet. Nur einen Tag später wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen und rund fünf Jahre später – im Februar 2014 – die Bilanz deponiert und der Konkurs eröffnet.
Damit stehen im laufenden Konkursverfahren kaum Aktiven zur Verfügung und der Kanton hätte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen den Löwenanteil der Sanierungskosten zu tragen. Der Kanton gab deswegen eine Forderung von rund 15 Millionen Franken für die nötigen Altlastensanierungen ein. Gleichzeitig liess er sich die notwendigen Ansprüche abtreten, um in einem separaten Verfahren den Erlös aus den Grundstücksverkäufen zurückfordern zu können.
Quelle: zvg, Mettler2Invest
Visualisierung: Mit der Überbauung «Arrivée» sollen auf dem Raduner-Areal dereinst Wohnungen und Gewerberäume entstehen.
Wohnüberbauung auf Areal geplant
Nach der Stilllegung der Textilfabrik wurde der westliche Teil des Areals an die Reto Peterhans AG und der Rest an die Eberhard Bau AG verkauft. Letztere hatte von 2015 bis 2017 freiwillig und auf eigene Kosten bereits eine Altlastensanierung auf ihrem Arealbereich durchgeführt.
Eberhard verkaufte das Grundstück daraufhin an die Immobilienentwicklerin Mettler2Invest. Diese will auf dem Areal mit der Überbauung «Arrivée» dereinst Wohnungen und Gewerberäume realisieren. Aktuell wird dafür der Gestaltungsplan ausgearbeitet, der Ende Jahr öffentlich aufgelegt werden soll. Die Bauarbeiten sollen im Idealfall im Herbst 2023 starten.
Auf dem restlichen Bereich des Areals, der sich im Eigentum der Reto Peterhans AG befindet, wird eine thermische in-situ-Sanierung durchgeführt. Dabei wird der Untergrund mit Heizelementen auf über 100 Grad Celcius aufgeheizt, bei der die CKW verdampfen. Im März erteilte die Gemeinde Horn die Baubewilligung für Vorarbeiten zur Altlastensanierung. (pb/mgt/sda)