Bundesgericht muss sich mit Projekt «Olten SüdWest» beschäftigen
Die Stadt Olten zieht den Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts zum Grossprojekt «Olten SüdWest» vor Bundesgericht. Das raumplanerische Vorhaben ist nach Ansicht des Stadtrats wichtig für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt.
Quelle: Stadt Olten
Auf dem Gebiet «Olten SüdWest» soll ein neuer Stadtteil für bis zu 4000 Menschen entstehen.
Mit dem Grossprojekt «Olten
SüdWest» plant die Stadt Olten in den nächsten Jahren einen neuen
Stadtteil für bis zu 4000 Menschen. Gebaut werden soll dieser auf dem
Gebiet des ehemaligen Zementwerkes PCO und des Kieswerkes der AG Hunziker
& Cie westlich des Bahnhofes Olten Hammer.
Das Verwaltungsgericht hatte Anfang September die vom
Regierungsrat erteilte Genehmigung des Grossprojekts von November 2021 aufgehoben. Dieser hiess darin Zonenplan, Gestaltungsplan und
Erschliessungsplan für den neuen Stadtteil gut.
Die jetzige Planung widerspreche den Vorgaben des
Raumplanungsgesetzes, führte das Verwaltungsgericht aus. Der planerische
Horizont sei deutlich zu weit gestreckt. Er reicht bis zum Jahr 2055. Mit
dem vorliegenden Plan wäre die Stadt Olten «gebaut» oder zumindest geplant.
Kommende Generationen hätten keine Gestaltungsmöglichkeit mehr.
Stadt zieht vor Bundesgericht
Dagegen wehrt sich die Stadt jetzt vor Bundesgericht. Der
Stadtrat gibt sich in einer Medienmitteilung vom Montag überzeugt, dass die
angepeilte räumliche Entwicklung «Olten SüdWest» die richtige Grundlage für
eine nachhaltige und qualitätsvolle Stadtentwicklung ist.
Während mehr als sieben Jahren hätten Behörden und Fachleute
von Stadt und Kanton zusammen mit externen Fachleuten, Kommissionen und
Bevölkerung an der Grundlage gearbeitet. Die Planung wirke auch als Katalysator
für weitere Projekte wie das Multiprojekt der SBB über 100 Millionen
Franken.
Blockade verhindern
Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts hatte der Stadtrat einen Kredit von 1,8 Millionen Franken für den Bau einer Verbindung zum neuen Quartier zurückgezogen. Er wollte diesen am 22. September dem Gemeindeparlament vorlegen. Es geht um eine Verbindung, welche ab 2026 in Koordination mit einem 100-Millionen-Projekt der SBB verwirklicht werden sollte.
Bleibe es beim Entscheid, die Genehmigung der Pläne aufzuheben, wären das Resultat ein alter Gestaltungsplan und fehlende Infrastrukturanlagen, über deren Realisierung neu verhandelt werden müsste, hält der Stadtrat fest. Gleichzeitig zur Beschwerde müsse die weitere Planung der Stadtteilverbindung vorerst aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Damit die städtischen Rahmenbedingungen für die Stadtteilverbindung mit dem laufenden SBB-Projekt ohne Unterbruch abgestimmt werden könnten, werde ein dringlicher Nachtragskredit erforderlich sein, hält der Stadtrat fest. (sda/mgt/pb)