Neuenburger Windpark: Beschwerde erhält aufschiebende Wirkung
Das Bundesgericht gewährt der Beschwerde der Gegner des Windparks «Montagne de Buttes» (NE) die aufschiebende Wirkung. Der Abriss von Trockenmauern und das Schneiden von Hecken und Gehölzen werden bis zum Entscheid in der Sache eingefroren.
In einem am Montag veröffentlichten Entscheid hat das Erstgericht dem Antrag auf aufschiebende Wirkung stattgegeben. Die dauerhafte Beseitigung von 902 Metern an Mauern und 90 Metern an Hecken sowie die vorübergehende Beschädigung einer Senkgrube (Kalksteinbecken) müssen bis zum Entscheid des Bundesgerichts über die Beschwerde warten.
Mehrere Windparkgegner hatten gegen das Urteil des Kantonsgerichts vom 9. Dezember 2020 geklagt, das die Entscheide des Neuenburger Departements für Raumentwicklung und Umwelt bezüglich dieser Entwicklungen bestätigt hatte.
Der Windpark Montagne de Buttes soll sich über die Gemeinden Val-de-Travers, Les Verrières und Côte-aux-Fées erstrecken. Die Betreiberfirma Verrivent plant die Installation von 19 180 Meter hohen Windkraftanlagen. Der Park soll 10 Prozent des gesamten Stromverbrauchs des Kantons Neuenburg decken und jährlich 100 Millionen kWh produzieren. (sda)
(Beschluss 1C_48/2021 vom 23. Februar 2021)