10:29 BAUPROJEKTE

Mitwirkung für neues Bostudenzelg-Wohnquartier in Thun abgeschlossen

Teaserbild-Quelle: Arge Rykart Architekten AG / Ernst Gerber Architekten + Planer AG

In der Bostudenzelg im Neufeldquartier in der Stadt Thun soll ein neues Wohnquartier mit einem öffentlichen Park entstehen. Die dafür notwendige Überbauungsordnung stiess im Rahmen der Mitwirkung mehrheitlich auf Zustimmung. 

Siegerprojekt für Wohnquartier Areal Bostudenzelg Thun

Quelle: Arge Rykart Architekten AG / Ernst Gerber Architekten + Planer AG

Das Projekt «Freiraum» der Arge Rykart Architekten AG und Ernst Gerber Architekten + Planer AG gewann 2019 den Ideenwettbewerb für das Areal Bostudenzelg: Die neuen Gebäude sollen um den Park angeordnet werden.

Bei der Bostudenzelg im südöstlichen Teil des Neufeldquartiers handelt es sich um eine der letzten zusammenhängenden, unbebauten Bauzonen der Stadt Thun. Das Areal an der Bubenberg-, respektive Bläuerstrasse umfasst zirka 45'000 Quadratmeter und ist rund zur Hälfte in städtischem Eigentum und zur Hälfte im Eigentum der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Frutiger AG. 

Die Eigentümerschaft plane nun gemeinsam ein attraktives und nachhaltiges Wohnprojekt, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Thun von Dienstag. Mit dem Vorhaben könne dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Geplant ist daneben auch ein grosszügiger, öffentlich zugänglicher Park. 

Von August bis September 2022 konnten sich Interessierte im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur für das Projekt notwendigen, neuen Überbauungsordnung (UeO) «Bostudenzelg Bläuerstrasse» äussern. 16 Mitwirkungseingaben wurden gemäss Mitteilung eingereicht. 

Richtprojekt mit öffentlichem Park 

Die Mehrheit der Mitwirkenden begrüsste die Entwicklung des neuen Wohnquartiers, hält die Stadt fest. Insbesondere die Entstehung von neuem, gemeinnützigem Wohnraum und gemeinschaftlichen Nutzungen sei begrüsst worden. Besonders positiv beurteilt wird laut der Stadt die Möglichkeit, ein neues Quartierszentrum zu schaffen. Einzelne Punkte seien aber auch hinterfragt worden. 

Das der Überbauungsordnung zugrundeliegende Richtprojekt «Freiraum» hat sich laut Stadt im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs als optimale Lösung durchgesetzt. Herzstück des Richtprojekts, das die Grundlage für die weitere Entwicklung und Projektierung bildet, ist der grosszügige Park, um den sich die Gebäude ringförmig anordnen.

Der öffentliche Charakter des Parks sei für viele Mitwirkende wichtig, heisst es weiter. Entsprechend seien die Vorschriften und der Plan der UeO hinsichtlich der Zugänglichkeit und Erschliessung angepasst worden, um eine optimale Verknüpfung mit dem bestehenden Quartier sicherzustellen. 

Areal Bostudenzelg in Stadt Thun

Quelle: Stadt Thun

Blick auf das Areal Bostudenzelg im südöstlichen Teil des Neufeldquartiers in der Stadt Thun.

75 Prozent gemeinnütziges Wohnen 

Mindestens 75 Prozent der Wohnnutzung auf städtischem Boden werden gemäss Mitteilung für das gemeinnützige Wohnen gesichert. In der Mitwirkung wurde angeregt, diesen Anteil zu erhöhen. Der Gemeinderat erachte diese 75 Prozent jedoch als zielführend, um den Spielraum für verschiedene Wohn- und Lebensformen zu wahren. Laut Stadt werde auch Wert darauf gelegt, für alle Generationen Wohnraum zu schaffen.

In der Mitwirkung wurden daneben auch Bedenken zur Dichte, zu den Abständen zum Quartier sowie zur Stellung der Gebäude geäussert. Wie die Stadt festhält, werde mit dem angestrebten Mass der Bebauung dem haushälterischen Umgang mit dem Boden Rechnung getragen, wie es das Raumplanungsgesetz, der kantonale Richtplan und das STEK 2035 vorsehen. Aus diesen Gründen halte der Gemeinderat am Richtprojekt fest.

Baustart frühestens im Jahr 2026 

Die Unterlagen der UeO wurden Anfang 2023 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Voraussichtlich im Sommer oder Herbst soll dann die öffentliche Planauflage erfolgen. Die Bevölkerung und weitere Interessensgruppen sollen im weiteren Prozess miteinbezogen werden. Deshalb soll laut Stadt ein Partizipationskonzept erarbeitet werden. 

Die Stadt bereitet zudem die Vergabe der Baurechte vor, um die Zusammenarbeit mit potenziellen gemeinnützigen Baurechtsnehmenden zeitnah zu starten. Parallel dazu entwickeln die Frutiger AG und die Bernische Pensionskasse das Bauprojekt über ihre Parzellen. Mit der Genehmigung der Überbauungsordnung wird 2024/2025 gerechnet. Der Baustart erfolgt laut Mitteilung frühestens im Jahr 2026. (pb/mgt)


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