Kostenbeteiligung für Sanierung von Deponie La Pila vor Bundesgericht
Vorerst muss die Firma CFR Properties für die geplante Sanierung der ehemaligen Deponie von La Pila im Kanton Freiburg nur eine Garantie von 500'000 Franken an den Kanton Freiburg leisten. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Quelle: Google Maps, Bearbeitung: Redaktion
Die ehemalige Deponie von La Pila im Kanton Freiburg.
Das höchste Schweizer Gericht hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung das Gesuch der CFR Properties um aufschiebende teilweise gutgeheissen. So muss die Zürcher Firma dem Kanton Freiburg nicht eine von diesem geforderte Summe von 25,5 Millionen Franken überweisen, sondern nur die halbe Million.
Beteiligung mit 25,5 Millionen
Der Kanton Freiburg verlangt von der CFR Properties, dass sie sich mit 25,5 Millionen Franken an der Deponiesanierung beteiligen. Die Firma ist die Rechtsnachfolgerin der früheren Freiburger Firma Condensateurs Fribourg. Diese soll gemäss der freiburgischen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) mit hoher Wahrscheinlichkeit PCB-haltige Abfälle deponiert haben.
PCB sind giftige, krebserregende Stoffe, die bis zu ihrem Verbot1986 für verschiedene technische Zwecke verwendet wurden, etwa für den Bau von Kondensatoren und Transformatoren. Vor mehreren Jahren wurde festgestellt, dass der PCB-Gehalt der Fische in der Saane unterhalb der Deponie über dem Grenzwert lag.
Verantwortung bei der Stadt
Die Zürcher Firma focht den RUBD-Entscheid beim Freiburger Kantonsgericht an. Sie stellt sich auf den Standpunkt, es sei an der Stadt Freiburg für die Beseitigung der Umweltschäden aufzukommen. Sie habe die deponierten Abfälle nicht korrekt behandelt respektive entsorgt. In der Deponie La Pila wurde zwischen 1952 und 1973 Kehricht der Stadt Freiburg abgelagert.
Das Freiburger Kantonsgericht entschied jedoch, das zur Anwendung kommende Gesetz sehe das Verursacherprinzip vor. CFR Properties sei Rechtsnachfolgerin der Condensateurs Fribourg. Der Kanton Freiburg könne nur zum Ausgleich herangezogen werden, wenn eine Firma nicht zahlen könne oder der Verursacher unbekannt sei.
Nun muss das Bundesgericht diesen Entscheid noch inhaltlich beurteilten. (sda/pb)
(Verfügung 1C_62/2020 vom 09.03.2020)