Kispi Zürich: Baurekursgericht stützt Gestaltungsplan
Der Gestaltungsplan für den geplanten Kinderspital-Neubau an der Zürcher Lenggstrasse wird nicht aufgehoben: Das Baurekursgericht hat ein entsprechendes Begehren von Anwohnern abgelehnt.
Quelle: Visualisierung zvg
So soll das neue Kinderspital Zürich aussehen.
Um die rechtliche Grundlage für den Neubau zu schaffen, hatte die kantonale Baudirektion im Januar den Gestaltungsplan "Kinderspital Zürich, Lengg" festgesetzt. Zwei Anwohner legten einen Rekurs ein: Sie bemängelten unter anderem, dass das Projekt zu Mehrverkehr führen werde. Zudem kritisierten sie, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt war. Sie forderten deshalb, dass der Gestaltungsplan aufgehoben werde.
Das Zürcher Baurekursgericht wies dieses Begehren nun ab, wie dem am Montag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Es verweist darin unter anderem auf eine Testplanung und eine vertiefende Studie zum Thema Verkehr: Diese hätten den Nachweis erbracht, dass eine Entwicklung des Gebiets möglich sei, ohne die umliegenden Quartiere über Gebühr zu belasten oder das gesamte Verkehrssystem zu überlasten. Das Gericht hält zudem fest, dass bereits heute an Teilen der Lenggstrasse die Immissionsgrenzwerte überschritten seien. Deshalb sei vorgesehen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. So werde die Lärmbelastung geringer. "Damit erzeugt der vom Neubau des Kinderspitals verursachte Mehrverkehr keine wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen."
Da der Gestaltungsplan maximal 450 Parkplätze vorsehe, sei auch gar keine UVP notwendig. Eine solche wäre erst ab 500 Abstellplätzen vorgeschrieben, schreibt das Gericht. Und Helikopterlandeplätze von Spitälern gelten luftfahrtrechtlich nicht als Flugfelder, sondern als Aussenlandestellen – diese seien ebenfalls nicht UVP-pflichtig.
Der Schutz der Glaziallandschaft
Die Rekurrenten brachten auch vor, dass das Landschaftsschutzobjekt "Glaziallandschaft Burghölzli und Bachtobel Burgwies" nicht genügend berücksichtigt worden sei: Indem die letzte verbliebene Freifläche mit derart grossvolumigen und in die Höhe strebenden Kinderspital-Gebäuden verbaut werde, verschwinde die Erlebbarkeit der Moränenerhebung.
Vorab sei festzuhalten, dass es sich beim Burghölzli-Hügel nicht um einen Moränen-, sondern um einen Molassehügel handelt, hält das Baurekursgericht fest. Der Perimeter des Kispi-Gestaltungsplans liege ausserhalb der geomorphologisch interessanten Objekte. "Elemente der Glaziallandschaft werden durch den Neubau nicht in ihrer Substanz beeinträchtigt." Der Bürghölzli-Hügel sei zwar weiterhin weit herum sichtbar, die Sicht werde jedoch ein wenig einschränkt, stimmt das Gericht den Rekurrenten. Indem das Gebiet aber der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen worden sei, habe der Gesetzgeber bewusst auf "einen uneingeschränkten Erhalt" der attraktiven Ansicht verzichtet.
Zurückhaltende Architektur
Heute steht das 1874 eingeweihte Kinderspital im Wohnquartier Hottingen. Doch weder der jetzige Standort noch die bestehende Infrastruktur genügen noch den heutigen Anforderungen. Deshalb wurde ein Umzug an die Lenggstrasse einige Kilometer entfernt ins Auge gefasst und erhielt 2009 auch grünes Licht vom Regierungsrat. Der Neubau wird auf zwei Grundstücken entstehen. Aus einem Architekturwettbewerb gingen 2012 Herzog & de Meuron als Sieger hervor. Inzwischen liegt ein Detailprojekt der Basler Architekten vor. Die Kosten werden sich auf rund 600 Millionen Franken belaufen. Die Leitung der Eleonorenstiftung, Rechtsträgerin des Kispis, hat diesen April sowohl den Kostenvoranschlag als auch den entsprechenden Baukredit genehmigt.
Geplant ist ein flacher, dreigeschossiger Bau mit vor- und zurückspringenden Geschossen und einer fein gegliederten Fassade. Im Inneren dominieren runde und eckige Innenhöfe. Die Patientenzimmer werden über gewölbte, nach aussen gezogene Decken mit hohem Holzanteil verfügen. (sda/mt)