Kein Mindestabstand von 1000 Metern für Windräder in Graubünden
In Graubünden wird kein Mindestabstand von 1000 Metern für Windanlagen zu Wohnbauten auf kantonaler Ebene eingeführt. Das Kantonsparlament hat einen entsprechenden Fraktionsvorstoss der SVP deutlich abgelehnt.
In ihrem Vorstoss hatte die Volkspartei von der Regierung gefordert,
bei der Planung und dem Bau von Windenergieanlagen einen Mindestabstand
von 1000 Metern zu zeitweise oder dauerhaft genutzten Liegenschaften
einzuhalten. Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte) wies am Mittwoch im
Rat auf eine schon bestehende hohe Regelungsdichte hin, die auch dafür
sorge, dass lokale Gegebenheiten berücksichtigt würden.
Die
entscheidenden Interessenabwägungen, so Caduff, erfolgten auf Stufe
Gemeinde. Regelungen auf kantonaler Stufe seien weder zweckmässig noch
zielführend. Bei der Distanz von Windrädern zu Wohngebieten seien
derzeit die Lärmgrenzwerte massgebend. Eingependelt hätten sich Abstände
zwischen 300 bis 500 Metern. Grossrat Walter Grass (SVP) hatte zur
Begründung des Vorstosses erklärt, ein kantonal geregelter
Mindestabstand von Windanlagen zu Wohngebieten sei zum Schutz der
Menschen nötig. "Wir sind keine grossen Freunde von Windrädern", betonte
er. Wenn sie schon gebaut würden, dann mit Abstand.
25 mögliche Zonen für Windenergieanlagen
Im
Kanton Graubünden sind im Richtplan Energie 25 mögliche Zonen für
Windenergieanlagen definiert. In der Abstimmung unterlag die SVP
deutlich. Den Fraktionsvorstoss
wollten lediglich 23 Grossrätinnen und Grossräte an die Regierung
überweisen, 92 lehnten dies ab. - Die SVP hatte bereits letzten Sommer
Widerstand signalisiert und eine Petition gegen die Windpark-Standorte
lanciert. (sda/mai)