15:05 BAUPROJEKTE

Kein Denkmalschutz für zwei Roche-Bauten auf Südareal

Teaserbild-Quelle: Roche

Die Denkmalpflege des Kantons Basel und der Pharmakonzern haben sich darauf geeinigt, die Bauten 21, 29 und 67 auf dem Roche-Areal unter Denkmalschutz zu stellen. Zwei andere Bauten werden aus dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen.

Visualisierung dritter Roche-Tower

Quelle: Roche

So soll der dritte Roche-Tower dereinst aussehen.

Roche will sein Südareal weiterentwickeln. Dafür sollten die Laborgebäude an der Solitudepromenade einer grossen Grün- und Freifläche mit einem Empfangsgebäude sowie einem Bürohochhaus weichen. Der Denkmalrat der Stadt Basel hat daraufhin die Unterschutzstellung der inventarisierten Roche-Bauten 21, 27 und 52 beantragt.

Im Zuge dessen wurden die Bauten in einem einjährigen Prozess durch die kantonale Denkmalpflege auf ihre Schutzfähigkeit geprüft. Während der Untersuchung sei der Betrachtungswinkel auf alle Bauten auf dem Roche-Areal ausgedehnt worden, wie das Bau- und Verkehrsdepartement am Freitag mitteilte.

Gebäude von Rudolf Salvisberg und Roland Rohn

Die Abklärungen haben nun ergeben, dass sowohl das Verwaltungsgebäude (Bau 21), als auch das Produktionsgebäude (Bau 29) des Architekten Rudolf Salvisberg in «hervorragendem Erhaltungszustand» sind. Gleiches gilt für das Personalhaus mit Restaurant und Hallenbad von Roland Rohn (Bau 67). Die Bauten werden nun mit Schutzverträgen ins Denkmalverzeichnis aufgenommen.

Im Laufe des Prüfungsverfahrens hat sich laut Mitteilung aber auch gezeigt, dass die Schutzfähigkeit für das Betriebsgebäude Bau 27 von Rudolf Salvisberg am Solitudepark und für das Bürohochhaus Bau 52 von Roland Rohn an der Grenzacherstrasse nicht gegeben ist. Beide Gebäude werden deshalb aus dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen.

Roche-Verwaltungsgebäude Bau 21 von Rudolf Salvisberg

Quelle: Roche

Das Verwaltungsgebäude (Bau 21) aus der Feder des Architekten Rudolf Salvisberg wird mit einem Schutzvertrag in das Denkmalverzeichnis aufgenommen.

Massive Eingriffe in die Statik nötig

Zu Beginn war die Denkmalpflege gemäss Mitteilung noch fest davon überzeugt, die Schutzfähigkeit der Bauten nachweisen zu können. Später hätte sich aber gezeigt, dass aus bautechnischen Gründen und aufgrund von Altlasten massive Eingriffe in die Statik nötig wären, erklärt Daniel Schneller, Leiter Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt.

Die Fassaden und Innenausstattungen müssten zudem komplett erneuert werden, um die Bauten an die heutigen Anforderungen anzupassen und weiter nutzen zu können. Lediglich die Betonkerne könnten laut Schneller erhalten werden. Dies wäre zwar machbar, es sei aber unverhältnismässig, die Originalsubstand nur mit den Betonkernen zu erhalten. Das ursprüngliche Erscheinungsbild wäre kaum wiederherstellbar.

Denkmalrat hat Antrag zugestimmt

Aufgrund der Ergebnisse hat die Denkmalpflege nun beim Denkmalrat den Antrag gestellt, den Abschluss von Schutzverträgen für die Bauten 21, 29 und 67 zu befürworten. Zudem sollte auf die Unterschutzstellung der Bauten 27 und 52 verzichtet und diese aus dem Inventar entlassen werden. Diesem Antrag hat der Denkmalrat laut Mitteilung zugestimmt.

Damit sei nun eine «ausgewogene und umsetzbare Einigung» über den Schutz von historisch und architektonisch wertvollen Bauten auf dem Roche-Areal gefunden worden, wie das Departement weiter mitteilt. In einem nächsten Schritt wird die Kantonale Denkmalpflege die Unterschutzstellungsverträge ausarbeiten und das Bau- und Verkehrsdepartement wird gemeinsam mit Roche einen Bebauungsplan für das Südareal ausarbeiten. (mgt/pb)

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