Kantonales Grundstück in Steinhausen geht an Baugenossenschaft
In Steinhausen ZG sollen 21 preisgünstige Wohnungen erstellt werden. Der Kanton Zug will die Parzelle, auf der bislang die Stiftung Eichholz angesiedelt war, im Baurecht an die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug (awzug) abgeben.
Quelle: zvg, Kanton Zug
Das Quartier Eichholz mit dem ehemaligen Wohnheim Eichholz aus der Vogelperspektive.
Auf dem kantonalen Grundstück an der Eichholzstrasse 13 in Steinhausen war bislang die Stiftung Eichholz angesiedelt. Diese ist inzwischen an die Chollerstrasse 1a in Zug umgezogen. Der Gemeinderat von Steinhausen hatte nach dem Umzug festgelegt, dass in einem künftigen Gebäude auf dem Grundstück preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt werden soll.
Das Richtprojekt für die Neubebauung auf dem 2494 Quadratmeter grossen Areal sieht total 21 Wohnungen mit unterschiedlichen Grössen von 2,5-, 3,5-, 4,5- und 5,5-Zimmerwohnungen vor. Wie die Zuger Baudirektion am Freitag mitteilte, hat sich der Regierungsrat nun dafür ausgesprochen, dass die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug (awzug) das Gebäude erstellen soll.
Preisgünstigen Wohnraum fördern
Insgesamt neun Bewerbungen wurden für die Übernahme des Baurechts und damit zur Realisierung des Wohngebäudes auf dem Grundstück eingereicht. Die Offerte der awzug habe sich dabei in der Gesamtbetrachtung als beste erwiesen, heisst es in der Mitteilung. Der Kanton Zug wird das Grundstück deshalb nun der Genossenschaft im Baurecht abgeben.
Dabei gehe es dem Kanton aber nicht darum, mit einem möglichst hohen Baurechtszins viel Geld zu verdienen, schreibt die Zuger Baudirektion. Vielmehr solle sichergestellt werden, dass auf der kantonalen Parzelle preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt werde.
Baurecht für 70 Jahre
Der Anfangsbaurechtszins betrage 32'734 Franken pro Jahr, teilte Baudirektor Florian Weber (FDP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum sei der zu verzinsende Landwert auf 750 Franken pro Quadratmeter festgesetzt worden, was einem Viertel des aktuellen Verkehrswerts des Bodens entspreche.
Die Dauer des Baurechts beträgt 70 Jahre. Laut Weber besteht die Option, den Vertrag zwei Mal um je 15 Jahre zu verlängern. Damit der Baurechtsvertrag Rechtsgültigkeit erlangt, muss er zuerst von den Genossenschaftern der awzug genehmigt werden. Danach wird der Vertrag formell vom Regierungsrat genehmigt. (mgt/pb/sda)