Kantonaler Gestaltungsplan für Zürcher Zoo-Seilbahn festgesetzt
Der Bau der neuen ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich ist einen Schritt weiter: Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan «Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich» festgesetzt. Ab 10. Mai liegt dieser für 30 Tage öffentlich aus. In dieser Frist kann dagegen Rekurs eingereicht werden.
Vom Bahnhof Stettbach aus in sieben Minuten zum Zoo Zürich hinaufgondeln: Das sieht das Projekt der Zoo-Seilbahn vor. Diese soll in luftiger Höhe von bis zu 70 Metern zum knapp 2,2 Kilometer entfernten Zoo führen und bis zu 1800 Personen pro Stunde befördern können.
Im Wesentlichen regle der Gestaltungsplan die Linienführung, die Lage der Berg- und Talstationen sowie die Standorte der elf Masten, wie die Baudirektion am Mittwoch mitteilte. Ein Verkehrsgutachten bestätigt zudem, dass die direkte Verbindung zwischen dem ÖV-Knotenpunkt Stettbach und dem Zoo einen Umsteigeeffekt von privaten auf öffentliche Verkehrsmittel bewirkt.
Mit dem Gutachten kam die Zoo Seilbahn AG der Forderung des Verwaltungsgerichts nach, das den 2011 festgelegten Gestaltungsplan zur Ergänzung und Neubeurteilung zurückwies und Präzisierungen im Bereich der Verkehrserschliessung verlangte.
Der kantonale Gestaltungsplan schafft die nutzungsplanerische Grundlage für das Seilbahnprojekt. Sobald dieser Rechtsgültigkeit erlangt hat, erfolgt die Weiterbearbeitung des Plangenehmigungsgesuchs durch das Bundesamt für Verkehr.
Die Zoo Seilbahn AG zeigte sich erfreut über den Fortschritt und bezeichnete die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans als wichtigen Meilenstein auf dem Weg, eine ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich zu realisieren. Mit der Bahn werde eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Lösung als Alternative zur Anreise mit dem Auto geschaffen. (mgt/pb)