Kanton erteilt Windenergie-Petition aus Amlikon-Bissegg eine Absage
Mit einer Petition forderten Einwohner der Gemeinde Amlikon-Bissegg ein Mitspracherecht für Windkraftanlagen in der Nachbargemeinde Thundorf. Das kantonale Bau- und Umweltdepartement hat den Petitionären jetzt eine abschlägige Antwort gegeben.
Quelle: zvg, EKZ
Die beiden Varianten für das Windprojekt in Thundorf.
Für das Verfahren sei die Gemeinde Thundorf zuständig, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Freitag. «Von dieser gesetzlich festgelegten Zuständigkeit kann nicht abgewichen werden.» Betroffene aus Amlikon-Bissegg könnten individuell den Rechtsweg beschreiten oder sich im Rahmen der Mitwirkung in Thundorf einbringen.
Hintergrund davon ist ein Projekt der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Diese planen auf dem östlichen Teil des Wellenbergs in Thundorf TG den Bau einer Windenergie-Anlage. Konkret geplant sind acht jeweils 246 Meter hohe Windräder.
Die Petitionäre hatten vom Kanton verlangt, dass ihre demokratische Mitwirkung gewahrt werde. Konkret forderten sie für Windräder in der Nachbargemeinde, die sich näher als 500 Meter an der Grenze zu Amlikon-Bissegg befinden, einen Entscheid ihrer eigenen Gemeindeversammlung.
Allein Gemeinde Thundorf zuständig
Der Kanton schreibt in seiner Entgegnung, für das Windenergie-Projekt in Thundorf brauche es eine kommunale Zonenplanänderung und die Schaffung einer Zone für Grosswindanlagen. Dafür sei zwingend allein die politische Gemeinde Thundorf zuständig.
Der Kanton Thurgau will die lokale Produktion von erneuerbarer Energie fördern, darunter die Windenergie. Geplant sind Grosswindanlagen in geeigneten Gebieten, die im kantonalen Richtplan ausgeschieden sind. Dazu gehört auch das Windenergiegebiet Thundorf. (sda/pb)
Quelle: EKZ
Visualisierung zum geplanten Windprojekt in Thundorf.