11:30 BAUPROJEKTE

Kanton Bern legt Richtplaneinträge zu Trift- und Grimselstausee auf

Teaserbild-Quelle: KWO, Bruno Laesser

Nach einem Urteil des Bundesgerichts hat der Kanton Bern den Richtplan in Bezug auf die Erhöhung der Grimsel-Staumauern und auf weitere Wasserkraftprojekte in der Region abgeändert. Interessierte können sich nun bei der öffentlichen Mitwirkung dazu äussern.

Grimselstaumauer, Symbolbild.

Quelle: KWO, Bruno Laesser

Grimselstaumauer, Symbolbild.

Konkret geht es um drei grössere Wasserkraftprojekte im östlichen Berner Oberland. Federführend sind dabei die Kraftwerke Oberhasli (KWO), die zum BKW-Konzern gehören. Unter anderem plant der Energiedienstleister seit längerem, die Staumauern des Grimselsees zu erhöhen, was bei Natur- und Umweltschutzverbänden stark umstritten ist.  

Im Triftgebiet planen die KWO daneben ein durch den Gletscherrückzug entstandenes Geländebecken mit einem See für die Energiegewinnung zu nutzen – angedacht ist der Bau einer Staumauer und eines Wasserkraftwerks. Auch die Mauern des Oberaarstausees an der Grimsel sollen nach Plänen der KWO erhöht werden.

Bundesgericht pfiff Kanton Bern zurück

Das Bundesgericht hatte den Kanton Bern 2020 zurückgepfiffen und ihn dazu verpflichtet, das Projekt am Grimselsee im kantonalen Richtplan festzuhalten. Auf dieser Planungsebene müssten die Interessen an einem Wasserkraftausbau auch mit jenen des Natur- und Landschaftsschutzes abgewogen werden. In die Überlegungen einfliessen sollten zudem auch die anderen Vorhaben in der Region, namentlich der Triftstausee.

Der zuständige Berner Energiedirektor, Regierungsrat Christoph Neuhaus, zeigte sich nach dem Urteil des Bundesgerichts überrascht. Eine abschliessende Interessenabwägung nahm der Kanton bis dato jeweils im Konzessionsverfahren vor.

Wasserkraftprojekte nun im Richtplan

Nun hat der Kanton die Vorgaben umgesetzt. Der Trift-Stausee und die Erhöhung der Staumauer des Grimselsees sollen im Richtplan den Status «Festsetzung» erhalten.

Mit dem Status wird dokumentiert, dass die übergeordnete räumliche Abstimmung abgeschlossen ist, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Auf diese Grundlage wird sich dann der Konzessionsentscheid für die Wasserkraftprojekte abstützen, mit dem auch die Detailfragen geregelt werden müssen.

Weiter soll auch die Erhöhung der Staumauer des Oberaarsees in den Richtplan aufgenommen werden, allerdings erst mit dem Status «Vororientierung». Dies bedeutet, dass die konkrete räumliche Abstimmung noch aussteht.

Kanton hält beide Projekte für nötig

Im Rahmen einer Interessenabwägung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass sowohl die Erhöhung der Grimselsee-Staumauern, als auch das neue Trift-Kraftwerk nötig sind. Die Interessenabwägung zum Oberaarsee wird der Regierungsrat erst vornehmen, wenn das Projekt einen konkreteren Status erreicht hat.

Für die Kantonsregierung ist klar, dass es für den notwendigen Umbau des Energiesystems in der Schweiz beide Projekte an Trift und Grimselsee braucht. Das nationale Interesse an den Wasserkraftprojekten überwiege die ungeschmälerte Erhaltung der betroffenen Schutzgebiete und Landschaftswerte, hält der Regierungsrat in einem entsprechenden Bericht fest.

Die Beschränkung auf nur ein Vorhaben würde den Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die Versorgungssicherheit erheblich schmälern. Sollte nur ein Vorhaben realisiert werden, dann jenes an der Trift. (sda/pb)


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