Kanton Bern legt Richtplaneinträge zu Trift- und Grimselstausee auf
Nach einem Urteil des Bundesgerichts hat der Kanton Bern den Richtplan in Bezug auf die Erhöhung der Grimsel-Staumauern und auf weitere Wasserkraftprojekte in der Region abgeändert. Interessierte können sich nun bei der öffentlichen Mitwirkung dazu äussern.
Quelle: KWO, Bruno Laesser
Grimselstaumauer, Symbolbild.
Konkret geht es um drei grössere Wasserkraftprojekte im
östlichen Berner Oberland. Federführend sind dabei die Kraftwerke Oberhasli
(KWO), die zum BKW-Konzern gehören. Unter anderem plant der
Energiedienstleister seit längerem, die Staumauern des Grimselsees zu erhöhen,
was bei Natur- und Umweltschutzverbänden stark umstritten ist.
Im Triftgebiet planen die KWO daneben ein durch den Gletscherrückzug
entstandenes Geländebecken mit einem See für die Energiegewinnung zu nutzen – angedacht
ist der Bau einer Staumauer und eines Wasserkraftwerks. Auch die Mauern des
Oberaarstausees an der Grimsel sollen nach Plänen der KWO erhöht werden.
Bundesgericht pfiff Kanton Bern zurück
Das Bundesgericht hatte den Kanton Bern 2020 zurückgepfiffen
und ihn dazu verpflichtet, das Projekt am Grimselsee im kantonalen Richtplan
festzuhalten. Auf dieser Planungsebene müssten die Interessen an einem Wasserkraftausbau
auch mit jenen des Natur- und Landschaftsschutzes abgewogen werden. In die
Überlegungen einfliessen sollten zudem auch die anderen Vorhaben in der Region,
namentlich der Triftstausee.
Der zuständige Berner Energiedirektor, Regierungsrat
Christoph Neuhaus, zeigte sich nach dem Urteil des Bundesgerichts überrascht. Eine
abschliessende Interessenabwägung nahm der Kanton bis dato jeweils im
Konzessionsverfahren vor.
Wasserkraftprojekte nun im Richtplan
Nun hat der Kanton die Vorgaben umgesetzt. Der Trift-Stausee
und die Erhöhung der Staumauer des Grimselsees sollen im Richtplan den Status «Festsetzung»
erhalten.
Mit dem Status wird dokumentiert, dass die übergeordnete
räumliche Abstimmung abgeschlossen ist, wie der Regierungsrat am Donnerstag
mitteilte. Auf diese Grundlage wird sich dann der Konzessionsentscheid für die
Wasserkraftprojekte abstützen, mit dem auch die Detailfragen geregelt werden
müssen.
Weiter soll auch die Erhöhung der Staumauer des Oberaarsees
in den Richtplan aufgenommen werden, allerdings erst mit dem Status
«Vororientierung». Dies bedeutet, dass die konkrete räumliche Abstimmung noch
aussteht.
Kanton hält beide Projekte für nötig
Im Rahmen einer Interessenabwägung kommt der Regierungsrat
zum Schluss, dass sowohl die Erhöhung der Grimselsee-Staumauern, als auch das
neue Trift-Kraftwerk nötig sind. Die Interessenabwägung zum Oberaarsee wird der
Regierungsrat erst vornehmen, wenn das Projekt einen konkreteren Status
erreicht hat.
Für die Kantonsregierung ist klar, dass es für den
notwendigen Umbau des Energiesystems in der Schweiz beide Projekte an Trift und
Grimselsee braucht. Das nationale Interesse an den Wasserkraftprojekten
überwiege die ungeschmälerte Erhaltung der betroffenen Schutzgebiete und
Landschaftswerte, hält der Regierungsrat in einem entsprechenden Bericht fest.
Die Beschränkung auf nur ein Vorhaben würde den Beitrag an
die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die
Versorgungssicherheit erheblich schmälern. Sollte nur ein Vorhaben realisiert
werden, dann jenes an der Trift. (sda/pb)