Innovationspark Zürich: Rahmenverträge über Landabgabe unterzeichnet
Zur Realisierung des Innovationsparks Zürich auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf ZH gibt es ein weiteres Puzzleteilchen: In Bern sind die Rahmenverträge über die Landabgabe unterzeichnet worden.
Die Rahmenverträge regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich für die Landabgabe zugunsten des zukünftigen Innovationsparks Zürich. Das Gelände bleibt im Eigentum des Bundes, der Kanton übernimmt das Areal im Baurecht und gibt es im Unterbaurecht weiter, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung von Bund und Kanton heisst.
Ehemaliger Militärflugplatz Dübendorf
Am 3. September 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, am Flugplatzkopf auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine bis zu 70 Hektaren grosse Fläche für den Innovationspark Zürich, einem der fünf Standorte des Schweizer Innovationsparks, zu reservieren.
Die Abgabe des Landes erfolgt schrittweise, dem Entwicklungsfortschritt des Innovationsparks entsprechend. Mit drei Verträgen – Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag und Musterbaurechtsvertrag – werden die Rechtsverhältnisse zwischen Bund und Kanton Zürich geregelt. Die Rahmenvereinbarung regelt unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton in der Transformationsphase und die Grundsätze für die Landabgabe für den Innovationspark. Der Rahmenvertrag enthält die Absprachen für die erste Etappe des Innovationsparks; er klärt Fragen zur Zeitplanung, zu möglichen Entwicklungspfaden, zur sachenrechtlichen Ausgestaltung des Areals sowie zu wesentlichen Elementen der Baurechtsverträge.
Wichtige Etappe
Die Verträge seien das Resultat langer und intensiver Verhandlungen, heisst es weiter. Für die Entwicklung des Innovationsparks seien marktfähige Bedingungen für Investoren und Nutzer "erfolgskritisch". Die vorliegenden Verträge trügen dem Rechnung, heisst es weiter.
Der Innovationspark Zürich schafft auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf eine neue Plattform für Forschung, Entwicklung und Innovation. Er fördert die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen den Zürcher Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Fachhochschulen mit der Privatwirtschaft. Das Ziel besteht darin, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und zu beschleunigen.
Verantwortlich für den Aufbau und den Betrieb zeichnet die Stiftung Innovationspark Zürich. Sie wurde im September 2015 vom Kanton Zürich, der ETH Zürich und der Zürcher Kantonalbank gegründet. Die Trägerschaft wird ergänzt durch die Universität Zürich, die Empa sowie die Städte Zürich und Dübendorf.
Der Zürcher Regierungsrat will den Innovationspark Zürich mit insgesamt 217,6 Millionen Franken – vor allem in Form von Darlehen oder Vorfinanzierungen – unterstützen. Dies beantragte er dem Kantonsrat Ende November. Die Ausgaben verteilen sich über mehrere Jahre. (sda)