16:26 BAUPROJEKTE

In Schwyz bestehen Projektideen für alpine Solar-Grossanlagen

Teaserbild-Quelle: Manuela Talenta

Aufgrund der voralpinen bis alpinen geografischen Lage und der Topographie eignen sich gewisse Gebiete im Kanton Schwyz für den Bau alpiner Photovoltaik-Grossanlagen. Laut Regierung bestehen bereits erste Projektideen zu potenziellen Standorten.

Talkessel Schwyz

Quelle: Manuela Talenta

Blick auf den Talkessel von Schwyz. Laut der Regierung eignen sich wegen der voralpinen bis alpinen geografischen Lage und der Topographie gewisse Gebiete im Kanton für alpine Photovoltaik-Grossanlagen.

Mitte März traten die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen in Kraft, die den Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen beschleunigen und finanziell fördern sollen. Die Planungspflicht für solche Anlagen ist aufgehoben, für den Bau wird lediglich eine Baubewilligung benötigt. Zusätzlich ist aber die Umweltverträglichkeit beim Bau und Betrieb der Anlage nachzuweisen. 

Die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen gelten für Anlagen, die eine jährliche Mindestproduktion von 10 GWh aufweisen und eine Stromproduktion vom 1. Oktober bis 31. März von mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung erbringen. Zeitlich gelten die neuen Bestimmungen nur für Baugesuche, die bis zum 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden.

Projektideen zu fünf Standorten

Aufgrund der voralpinen bis alpinen geografischen Lage und der Topographie des Kantons Schwyz sei davon auszugehen, dass es Gebiete gibt, die sich für den Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen eignen würden, wie die Schwyzer Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage von FDP-Kantonsrat Urs Rhyner schreibt.  

Eine Übersicht zu potenziellen Eignungsgebieten für solche Anlagen bestehe für den Kanton Schwyz gegenwärtig aber nicht. Um Vorranggebiete im Richtplan festzulegen, müsste vorab eine fachliche Grundlage in Form einer «Positivplanung» erarbeitet werden, wie die Regierung schreibt. Diese basiert auf einer gesamtheitlichen, stufengerechten und nachvollziehbaren Interessensabwägung.

Seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen hätten aber verschiedene Gespräche mit Initianten und den zuständigen kantonalen Ämtern sowie den Standortgemeinden stattgefunden, heisst es weiter. Dabei seien erste Projektideen zu fünf potenziellen Standorten für Photovoltaik-Grossanlagen in drei verschiedenen Gemeinden vorgestellt worden, wie die Regierung schreibt.

Bei den Initianten handle es sich um nationale und lokale Elektrizitätswerke. (pb/mgt/sda)

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