In Reussbühl LU sollen gemeinnützige Wohnungen gebaut werden
Im Luzerner Stadtteil Reussbühl sollen 37 gemeinnützige Wohnungen für Junge und Alte gebaut werden. Der Stadtrat will ein Areal im Staffelntäli der Wohnbaugenossenschaft Dorfstadt Luzern und der Pflegeheimbetreiberin Viva Luzern AG im Baurecht abgeben.
Quelle: Google Maps
Das vorgesehene Grundstück befindet sich an der Hangkante zum Staffelntälipark (Bildmitte).
Das städtische Entwicklungsareal Staffelntäli liegt auf dem Ruopigen-Plateau an der Hangkante zum Staffelntälipark. Der Luzerner Stadtrat will das Areal im Baurecht an eine gemeinnützige Wohnbauträgerschaft abgeben, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Das Grundstück umfasst eine Fläche von rund 1900 Quadratmetern. Auf die Ausschreibung im Mai 2023 hatten sich drei Bewerber angemeldet.
Ein Konzept sei schliesslich eingereicht worden. Die Wohnbaugenossenschaft Dorfstadt Luzern und die Viva Luzern AG planen auf dem Areal 37 Wohnungen. Das Beurteilungsgremium unter dem Vorsitz von Stadtpräsident Beat Züsli habe das Bebauungskonzept, das Mobilitätskonzept und den Umgang mit dem Aussenraum positiv bewertet, heisst es weiter.
Vorgesehen sei eine autoarme Siedlung mit einem vielfältigen Wohnflächenangebot und einer Durchmischung für verschiedene Altersgruppen. Das Angebot gehe auf die Qualitäten des Grundstücks und die Bedürfnisse aus dem Quartier ein. Weiter honoriert der Stadtrat die Synergien mit dem Alterszentrum Staffelnhof und das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit.
Umzonung noch nicht genehmigt
In den nächsten Monaten werden nun Gespräche zwischen der Stadt Luzern, Dorfstadt Luzern und der Viva Luzern AG stattfinden. Je nach Resultat werden der Stadtrat oder der Grosse Stadtrat dann über die Abgabe im Baurecht entscheiden. Anschliessend wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt und die Planung gestartet.
Noch nicht genehmigt ist die für die Überbauung notwendige Umzonung des Areals Staffelntäli. Der Grosse Stadtrat hatte die neue Bau- und Zonenordnung und somit auch die Umzonung im März 2023 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Sobald die neue Bau- und Zonenordnung rechtskräftig ist, soll gemäss Mitteilung ein Baugesuch eingereicht werden. (pb/mgt/sda)