Heimatschutz: Umfahrung Klus ist laut Gericht nicht bewilligungsfähig
Das 74-Millionen-Projekt für die Umfahrung Klus in Balsthal im Kanton Solothurn widerspricht den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzes. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden. Es hiess vier Beschwerden gut. Das Volk bewilligte bereits den Kredit für das Projekt.
Quelle: zvg
Modell der umstrittenen Umfahrungsstrasse in der Balsthaler Klus.
Das Verwaltungsgericht stützt sich auf ein von ihm in
Auftrag gegebenes Gutachten der Eidgenössischen Natur-und
Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für
Denkmalpflege (EDK). Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil
hervor.
«Das Vorhaben würde den Zusammenhang von Siedlung und
natürlich geformter Landschaft, das heisst den Charakter der historisch
gewachsenen Strukturen praktisch im ganzen Ortsbild von nationaler Bedeutung
stark verändern und die ortsbildlichen Qualitäten schmälern», hiess es im
Gutachten.
Es bestehe kein Anlass, von der fachlichen Beurteilung durch
die eidgenössischen Kommissionen abzuweichen, hält das Verwaltungsgericht in
seinen Erwägungen fest. Entsprechend sei von einem schweren Eingriff in die
durch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von
nationaler Bedeutung (ISOS) vorgegebenen Schutzziele auszugehen.
Schwerer Eingriff ins Bundesinventar
Am Bau der Umfahrungsstrasse bestehe kein gleichwertiges
Interesse von nationaler Bedeutung. Selbst davon ausgehend, dass der Schutz der
Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung ein gleichwertiges nationales
Interesse wie der Schutz der im ISOS verzeichneten Kulturgüter darstelle,
vermöge die hier zu erwartende Verbesserung für die Einwohner der Inneren Klus
und von Balsthal den schweren Eingriff ins ISOS nicht zu rechtfertigen.
«Dafür sind die Verbesserungen zu marginal, zumal eine
Umlagerung der Lärmbelastung stattfindet und sich die Luftqualität mit neuen
Technologien und vermehrter Nutzung des Homeoffice grundsätzlich verbessern
dürfte», hält das Verwaltungsgericht weiter fest.
Gericht ist sich der Stausituation bewusst
Von den Schutzzielen eines Bundesinventars dürfe nur
abgewichen werden, wenn bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von
ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstünden. Am Bau der Umfahrungsstrasse
bestehe kein gleichwertiges Interesse von nationaler Bedeutung, auch wenn sich
das Gericht der lästigen Stausituation in der Klus durchaus bewusst sei.
Die Beschwerden gegen den Regierungsrat hatten der
Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und drei Privatpersonen eingereicht. Das Urteil
des Verwaltungsgerichts vom 24. Mai ist noch nicht rechtskräftig. Der
unterlegene Kanton Solothurn kann den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
Baukredit ist bereits bewilligt
Das Solothurner Stimmvolk hatte am vergangenen 26. September
den kantonalen Kostenanteil von 63,7 Millionen Franken für das umstrittene
Strassenbauprojekt in Balsthal gutgeheissen. Der Entscheid fiel mit einem
Ja-Stimmen-Anteil von 59 Prozent.
Die geplante rund ein Kilometer lange Umfahrungsstrasse
kostet insgesamt 74 Millionen Franken. Die Klus bei Balsthal ist ein
topografischer Engpass. Der Verkehrstau ist seit Jahrzehnten ein Problem. (sda)