14:41 BAUPROJEKTE

Hardturm: Zürcher Gericht lässt Gegner des Asyl-Dorfs abblitzen

Teaserbild-Quelle: Plennert, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Das Asyl-Dorf auf der Zürcher Hardturmbrache könnte gebaut werden. Das Verwaltungsgericht hat Anwohnerinnen und Anwohner des Container-Projekts abblitzen lassen. Diese würden zu weit entfernt wohnen. Ob die Stadt tatsächlich baut, ist aber offen.

Hardturmbrache

Quelle: Plennert, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Die Hardturmbrache: Hier sollen Flüchtlinge wohnen können.

Zu Rekursen berechtigt sind gemäss Verwaltungsgericht Anwohnerinnen und Anwohner, die bis zu einer Distanz von etwa 100 Metern von einem Grundstück entfernt leben. Hier sei dies nicht der Fall, hält das Gericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest.

Eine Rekurrentin lebt 285 Meter vom nächsten geplanten Container-Element entfernt. Bei einer zweiten sind es 315 Meter. Diese Distanzen würden nicht zu einer Beschwerde legitimieren.

Anwohner «im Sandwich»

Die Anwohnerinnen und Anwohner kritisierten in ihrer Beschwerde auch, dass rund 700 Meter weiter östlich bereits das Bundesasylzentrum stehe. Künftig seien sie «im Sandwich» dieser beiden Einrichtungen und würden noch stärker unter negativen Begleiterscheinungen leiden.

In ihrer Beschwerde hatten sie zahlreiche Vorkommnisse aufgelistet, die gemäss ihrer Darstellung mit dem nahegelegenen Bundesasylzentrum zusammenhängen. Eltern liessen ihre Kinder nicht mehr alleine aus dem Haus, der Schulweg und der Schulhausplatz seien zugemüllt.

Nicht zu Einsprachen legitimiert

Das Weihnachtssingen auf dem Schulhausplatz sei zudem von angetrunkenen oder unter Drogen stehenden Asylsuchenden gestört worden. Es komme auch vermehrt zu Einbrüchen in Wohnungen und Autos.

Das Verwaltungsgericht pflichtet den Anwohnern zwar bei, dass diese Vorkommnisse «wohl zumindest teilweise» mit dem Bundesasylzentrum zusammenhängen. Es geht jedoch nicht davon aus, dass solche Vorkommnisse wegen des Container-Dorfs «in relevanter Weise zunehmen würden».

Die Anwohner seien also nicht nur wegen fehlender räumlicher Nähe, sondern auch «wegen fehlender Betroffenheit» nicht zu Einsprachen legitimiert. Das Urteil ist gemäss Verwaltungsgericht rechtskräftig, das heisst, die Baubewilligung ist gültig.

Visualisierung Projekt Ensemble Hardturmstadion Zürich

Quelle: Projekt Ensemble / HRS Real Estate AG / nightnurse images GmbH

So soll das künftige Stadion dereinst aussehen.

Stadtrat entscheidet demnächst

Ob die Stadt Zürich das Container-Dorf nun baut, ist aber dennoch offen. Der Stadtrat werde demnächst in einer Gesamtplanung entscheiden, wo und wie Geflüchtete künftig untergebracht werden sollen, teilte die Stadt auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

Dies hänge immer von der aktuellen Situation im Flüchtlingsbereich ab und welche Alternativen realisierbar seien. Die Stadt hatte das Projekt im November 2022 vorgestellt und wollte es eigentlich innert weniger Monate realisieren. Die Rekurse verhinderten dies jedoch.

Platz für 320 Asylsuchende

In der geplanten Container-Wohnsiedlung soll es Platz für bis zu 320 Personen geben. Die Kosten schätzte die Stadt ursprünglich auf 17 Millionen Franken, erhöhte diese dann aber auf 21 Millionen. Entsprechend hoch soll die Qualität sein: Von Anfang an würden Experten in die Planung einbezogen, die in der humanitären Hilfe tätig seien, teilte die Stadt im Jahr 2022 mit.

Die Geflüchteten sollen nicht nur einige Wochen oder Monate bleiben können, sondern allenfalls sogar Jahre dort leben. Eine Schule ist direkt vor Ort auf dem Hardturm geplant. Betrieben würde die Unterkunft maximal so lange, bis die Bauarbeiten für das neue Hardturmstadion beginnen.

Der Stadtrat betonte, dass sich der Stadionbau wegen des Asyl-Dorfs nicht noch weiter verzögern werde. Gegen das neue Stadion und insbesondere die dazugehörenden Hochhäuser sind nach wie vor Rekurse hängig. (sda/pb)


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