Hafen-Projekt Christoffel in Meilen ZH fällt ins Wasser
Der geplante Bootshafen Christoffel in der Gemeinde Meilen darf laut Bundesgericht nicht gebaut werden. Der Bau von zusätzlichen Bootsplätzen würde dem Zürcher Richtplan widersprechen, der eine noch intensivere Nutzung von Gewässern ausschliesst.
Quelle: Roland zh wikimedia CC BY-SA 3.0
Meilen, Symbolbild.
Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Beschwerden der Gemeinde Meilen und der Hafengenossenschaft Christoffel abgewiesen. Es stützt die Sicht des Zürcher Verwaltungsgerichts. Dieses hatte entschieden, dass das Hafen-Projekt keine Ausnahme von der Richtplan-Regelung zulasse.
Das kantonale Gericht hielt unter anderem fest, die Schaffung von 43 zusätzlichen Bootsplätzen auf dem Zürichsee sei nicht von untergeordneter Bedeutung. Betrachte man die aktuell bestehenden 217 Plätze in der Gemeinde Meilen, kämen 43 zusätzliche einer Angebotssteigerung von rund 20 Prozent gleich.
Die Gemeinde Meilen und die Hafengenossenschaft Christoffel scheiterten bereits 2006 mit einem Hafenprojekt, das die Schaffung von 70 Liegeplätzen vorsah. Das Bundesgericht hob damals die Konzession auf, weil die Ufervegetation beseitigt werden sollte.
Im neuen Vorhaben sollte die Vegetation bestehen und auf eine Hafenmauer verzichtet werden. Zudem war als Ausgleich eine Flachwasseraufwertung vorgesehen. Wegen der Schaffung von 68 Liegeplätzen sollten 19 von total 57 Bojen der Gemeinde aufgehoben werden. (sda)
(Urteile 1C_346/2018 und 1C_358/2018 vom 9.7.2020)