Gericht pfeift BLS bei Vergabe von Weissensteintunnel-Sanierung zurück
Die Sanierung des Weissensteintunnels auf der Bahnstrecke Solothurn-Moutier droht sich weiter zu verzögern. Das Bundesverwaltungsgericht korrigierte den Vergabeentscheid der BLS.
Quelle: zvg
Weissensteintunnel.
Das geht aus einem Urteil hervor, über das die «Berner Zeitung» am Mittwoch auf ihrer Webseite zuerst berichtete. Das Gericht hiess eine Beschwerde des unterlegenen Konsortiums um die österreichische Porr-Gruppe und die Aargauer Tunnelsanierungsfirma Fretus gut. Die BLS habe den Auftrag fälschlicherweise an den Zürcher Baukonzern Implenia vergeben.
Das Bundesverwaltungsgericht erteilte den Auftrag zugleich Porr und Fretus. Denn dieses Konsortium habe nach Implenia das günstigste Angebot eingereicht, noch vor demjenigen des Berner Baukonzerns Marti. Dieser war ebenfalls unterlegen und hatte eine eigene Beschwerde eingereicht.
Ob das letzte Wort in der Sache damit gesprochen ist, wird sich weisen. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die BLS prüfe den Entscheid, erklärte Sprecherin Helene Soltermann auf Anfrage. «Danach entscheiden wir, wie wir damit umgehen werden.» Beschwerdeberechtigt sind auch Implenia und Marti.
Zu viele Leistungen weitervergeben
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass Implenia insgesamt 35,69 Prozent der Leistungen an Subunternehmen vergeben habe. Damit sei eine Vorgabe der Auftragsausschreibung verletzt worden, wonach höchstens 35 Prozent der Leistungen weitervergeben werden dürften.
Die Sanierung des 3,7 Kilometer langen Weissensteintunnels hat sich schon mehrfach verzögert. Das über hundert Jahre alte Bauwerk befindet sich laut BLS in kritischem Zustand, weshalb die Sanierung dringend sei. Dank Sicherungsmassnahmen sei er einstweilen weiter befahrbar. (sda)