13:47 BAUPROJEKTE

Gemeinsame Pläne von Risch, SBB und Kanton für Rotkreuz

Teaserbild-Quelle: Gemeinde Risch

Das Zentrum und der Bahnhof von Rotkreuz ZG werden neu gestaltet, zudem wird im Gebiet eine neue Kantonsschule gebaut. Damit die Pläne wie geplant bis 2031 realisiert werden können, müssen die Stimmberechtigten von Risch diese noch gutheissen.

Illustration Neugestaltung Zentrum Rotkreuz mit Dorfmatt und Bahnhof

Quelle: Gemeinde Risch

Illustration: So könnte sich das neue Zentrum von Rotkreuz dereinst präsentieren.

Das Gebiet im Zentrum und rund um den Bahnhof von Rotkreuz soll sich in den nächsten Jahren stark verändern. Die Gemeinde Risch plant etwa, das aus den 1980er-Jahren stammende Zentrum Dorfmatt, in dem die Gemeindeverwaltung untergebracht ist, zu erneuern und zu vergrössern.

Zudem soll der Dorfmattplatz aufgewertet und der Bushof ausgebaut werden. Parallel dazu planen die SBB, das benachbarte Bahnhofsgebäude durch ein Hochhaus und zwei weitere Gebäude zu ersetzen. Östlich davon will der Kanton Zug ausserdem eine neue Kantonsschule realisieren.

Gemeinsame Realisierung

Durch ein gemeinsames Vorgehen bei der Realisierung der geplanten Projekte könne man zusammen mit dem Kanton und den SBB ein Maximum an Qualität und Mehrwert erreichen, teilte die Gemeinde Risch nun am Freitag mit. Grundlage dafür bilden Planungsvereinbarungen zwischen der Gemeinde und den SBB, respektive dem Kanton.

Illustration Neugestaltung Zentrum Rotkreuz Bushof und Bahnhof

Quelle: Gemeinde Risch

Illustration: Der Dorfmattplatz aufgewertet und der Bushof ausgebaut werden.

Den Beteiligten eröffne sich damit eine einmalige Chance, um Synergien zu nutzen, heisst es weiter. Die Koordination ermögliche es, die Infrastrukturen wirtschaftlich zu erstellen, Prozesse wo sinnvoll zusammenzulegen und Investitions- und Unterhaltsbeiträge aufzuteilen. Zudem könne die Dauer der Bauarbeiten verkürzt werden.

Geänderter Bebauungsplan

Damit all diese Vorhaben aber realisiert werden können, muss der 2010 erarbeitete Bebauungsplan revidiert werden. Ausserdem ist auch eine Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung nötig. Der geänderte Bebauungsplan wird der Gemeindeversammlung vom 30. März zur Genehmigung unterbreitet.

Gleichzeitig müssen die Stimmberechtigten über zwei Planungskredite von 4,8 Millionen Franken und 1,9 Millionen Franken befinden. Zudem sollen sie dem Gemeinderat die Kompetenz erteilen, 6100 Quadratmeter Land an den Kanton zu verkaufen. (sda/pb/mgt)


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