Gemeinde Engelberg OW muss Baugesuch wegen Gewässerschutz neu beurteilen
Weil der Gemeinderat von Engelberg OW vorschnell eine Ausnahmebewilligung für den Bau eines Mehrfamilienhauses im Gewässerschutzbereich erteilt hat, ist das Gesuch vom Bundesgericht nun aufgehoben worden.
Gemäss dem heute Montag veröffentlichten Urteil hat es der Engelberger Gemeinderat unterlassen, die privaten und öffentlichen Interessen am Bau des Wohnhauses einerseits und die Interessen des Gewässerschutzes andererseits genügend abzuwägen. Er muss das Baugesuch neu beurteilen und die Interessenabwägung nun nachholen. Letztere ist notwendig, weil das Gebäude in einem Gewässerschutzbereich zu stehen kommen soll. Bauten, die bis unter den mittleren Grundwasserspiegel reichen, dürfen an solchen Orten nur ausnahmsweise und damit nur wohlbegründet realisiert werden.
Bauprojekt für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Bei dem betroffenen Projekt will die Bauherrschaft einen bestehenden Bau durch ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ersetzen. Der Neubau würde fast 1,7 Meter in den mittleren Grundwasserstand eintauchen und die Durchflusskapazität des Grundwassers um rund zehn Prozent verringern. Das Bundesgericht kam - gestützt auf eine Beurteilung des Bundesamts für Umwelt - zwar zum Schluss, dass mit dieser Durchflusskapazität die Anforderungen des Grundwasserschutzes erfüllt werden. Dies genüge für eine Ausnahmebewilligung aber nicht, hiess es im Urteil. Es brauche auch eine vertiefte Interessensabwägung.
Die Gemeinde hatte sich gemäss dem Bundesgerichtsurteil auf den Standpunkt gestellt, dass die konkreten Umstände klar und offensichtlich für eine Ausnahmebewilligung sprechen würden. Die Interessenabwägung sei genügend vorgenommen worden, eine erneute Überprüfung käme einem formalistischen Leerlauf gleich. (sda/mai)
(Urteil 1C_690/2021)