Frutigen darf Vergabeverfahren für Turnhallensanierung nicht abbrechen
Bei der Sanierung der Oberstufenturnhalle in Frutigen hat die Regierungsstatthalterin erneut eine Beschwerde gutgeheissen. Die Gemeinde wollte das Vergabeverfahren für die Sanierung abbrechen. Ein solcher Abbruch sei rechtswidrig, teilte das Regierungsstatthalteramt am Dienstag mit.
Quelle: zVg / Roland Zumbühl / picswiss.ch
Turnhalle der Oberstufenschule Frutigen. (Symbolbild)
Die Stimmbevölkerung von Frutigen hatte im November letzten Jahres Ja zur Sanierung der Oberstufenturnhalle gesagt. Um diesen Auftrag zu vergeben, hatte die Gemeinde ein Verfahren gestartet. Zu diesem Vergabeverfahren hatte das zweitplatzierte Architekturunternehmen eine Beschwerde eingereicht.
Diese Beschwerde wurde im Juli 2022 von der Regierungsstatthalterin gutgeheissen. Statt die verschiedenen Offerten, welche im Vergabeverfahren eingereicht wurden, neu zu beurteilen, entschied die Gemeinde sich aber dazu, das Verfahren abzubrechen und wollte ein neues starten.
Abbruch nicht gerechtfertigt
Gegen diesen Entscheid gab es erneut eine Beschwerde, welche das Regierungsstatthalteramt von Frutigen und Niedersimmental nun guthiess. Die von Frutigen vorgebrachten Gründe würden ein Verfahrensabbruch nicht rechtfertigen, begründete das Amt seinen Entscheid.
Gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin können die Parteien innert zehn Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.