EWL-Areal: Stadt Luzern beantragt 132,8 Millionen für Überbauung
Das EWL-Areal in Luzern soll mit Wohnungen, Büros und einer Feuerwache überbaut werden. Zur Finanzierung des städtischen Anteils und eines Darlehens an die Bauherrin beantragt der Stadtrat dem Parlament und den Stimmberechtigten total 132,8 Millionen Franken.
Quelle: ewl areal ag
Visualisierung der geplanten Grossüberbauung auf dem EWL-Areal in der Stadt Luzern.
Die Stadt Luzern, die Allgemeine Baugenossenschaft Luzern
(ABL) und Energie Wasser Luzern (EWL) planen auf dem
rund 20‘000 Quadratmeter grossen EWL-Areal ein neues Quartier. Für die Umsetzung haben die Projektbeteiligten die EWL
Areal AG gegründet. Die Stadt, ABL und EWL sind je zu einem Drittel am
Aktienkapital beteiligt.
Die Überbauung soll über 90 gemeinnützige Wohnungen und
rund 60 Alterswohnungen beinhalten. Aber auch Gewerbe- und Büroräume für die
EWL und die städtischen Abteilungen Tiefbauamt, Umweltschutz und
Geoinformationszentrum sind geplant. Zudem sollen eine neue Wache für die Feuerwehr
und Stützpunkte für Zivilschutz und Rettungsdienst realisiert werden.
Finanzierung deutlich höher
Die Stadt beantragt im zweiten Finanzierungsschritt wie
geplant nun 7,8 Millionen Franken zur Erhöhung des Aktienkapitals der EWL Areal
AG. Dazu kommen Sonderkredite für den Mieterausbau der städtischen Nutzungen
(25,5 Millionen Franken) und für die in den ersten zehn Jahren anfallenden
Mieten der städtischen Nutzungen (49,5 Millionen Franken). Schliesslich will
die Stadt der EWL Areal AG ein Darlehen von 50 Millionen Franken gewähren.
2019 hatte die Stadt den Finanzbedarf für ihren Teil der
Überbauung auf über 70 Millionen Franken beziffert und dem Parlament einen ersten
Finanzierungsschritt von 7,8 Millionen Franken beantragt. Der nun vom Stadtrat
beantragte zweite Finanzierungsschritt von 132,8 Millionen Franken fällt somit –
vor allem wegen des Darlehens – deutlich höher aus, als ursprünglich gedacht.
Hohe städtebauliche Standards
An einer Medienkonferenz betonten am Dienstag die
Beteiligten vor allem den hohen Wert der geplanten Überbauung für die ganze
Stadt. Es sei eines der wenigen industriellen Areale, welche die Stadt in ein
modernes Quartier umwandeln könne, sagte Stadtpräsident Beat Züsli (SP).
Das Projekt erfülle hohe städtebauliche und ökologische
Standards sowie politische Bedürfnisse, schreibt der Stadtrat in der Vorlage an
das Stadtparlament. Der Gestaltungsplan schöpfe das bauzonenrechtliche
Ausnutzungspotenzial nicht voll aus. Der geplante Nutzungsmix sei auf
öffentliche Bedürfnisse zugeschnitten und entspreche nicht einer
renditemaximierenden Ausnutzung des Areals.
Rendite der Überbauung unterdurchschnittlich
Anstelle von Mietflächen für Wohnen mit hoher Ertragskraft
werden gemeinnützige Wohnflächen in Kostenmiete und Gewerbeflächen mit
geringerer Ertragskraft realisiert. Die Veräusserung von Wohnungen im Stockwerkeigentum
sei nicht möglich. «Diese Ansprüche haben ihren Preis», schreibt der Stadtrat.
Die Rendite der Überbauung ist mit 2,6 Prozent
denn auch unterdurchschnittlich. Damit die EWL Areal AG dennoch Fremdkapital
aufnehmen kann, will die Stadt ihr ein Darlehen von 50 Millionen Franken
gewähren. Die EWL-Areal AG müsse auf dem rückzahlbaren Darlehen einen Zins
zahlen, sagte Finanzdirektorin Franziska Bitzi (Mitte). Es handle sich somit
nicht um eine Subvention.
Stadtrat warnt vor Projekt-Ablehnung
Würde das Projekt scheitern, wären die bisherigen Planungsarbeiten grösstenteils nutzlos, und der Planungsprozess müsste neu gestartet werden, schreibt der Stadtrat. Dies würde höchstwahrscheinlich zu jahrelangen Verzögerungen führen.
«Die negativen Folgen wären vor allem für die Feuerwehr der Stadt Luzern beträchtlich», heisst es. Es entstünden «nicht abschätzbare Kosten» für die Gebäudestabilisierung und -sanierung der Feuerwache Kleinmatt.
Der Baustart der ersten Etappe soll im Sommer 2024 erfolgen, die zweite Etappe soll im zweiten Quartal 2030 abgeschlossen sein. Ursprünglich hätte das Bauvorhaben, das insgesamt 185 Millionen Franken kostet, 2028 abgeschlossen sein sollen.
Der Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung ist am 18. Juni vorgesehen. (sda/pb/mgt)