ETH-Campus Hönggerberg: Auflage neuer Bauvorschriften
Um den ETH-Campus auf dem Hönggerberg in Zürich weiterentwickeln zu können, sind neue Sonderbauvorschriften sowie eine Teilrevision der Bauzonenordnung nötig. Beides liegt ab 2. Juni öffentlich auf.
Die ETH Zürich wird bis 2040 wachsen, weshalb auf dem Campus Hönggerberg mehr Flächen nötig sind. Aus diesem Grund haben Kanton und Stadt Zürich den Masterplan «ETH Campus Hönggerberg 2040» erarbeitet. Er dient als Grundlage für eine langfristige Entwicklung der Hochschule. Allerdings ist dies mit den heutigen Planungsinstrumenten nicht möglich. Wie es in einer Mitteilung der Stadt heisst, ist einerseits eine Teilrevision der Bauzonenordnung «ETH Hönggerberg» erforderlich, damit das gesamte, für die Weiterentwicklung vorgesehene Areal in eine Bauzone zu liegen kommt. Andererseits braucht es neue Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg», denn eine Verdichtung gegen innen in Bezug auf den Perimeter, die Gebäudehöhen und Baumasse ist mit den heutigen Sonderbauvorschriften nicht möglich. Die neuen Vorschriften, so schreibt die Stadt weiter, würden an die bestehenden anknüpfen und träfen Festlegungen insbesondere zu den Bau- und Nutzungsbestimmungen, zu Park- und Gartenanlagen sowie zur Erschliessung. Neu würden ausserdem Freiräume genau festgelegt und gesichert. Die neuen Sonderbauvorschriften berücksichtigen auch das Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder ISOS. Dieses fordert für den gesamten Campus mindestens Charakter- und teilweise auch Substanzerhalt.
Die Auflage der BZO-Teilrevision «ETH Hönggerberg» und der neuen Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» liegen vom 2. Juni bis 31. Juli im Amtshaus IV öffentlich auf und sind unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau abrufbar. Die Bevölkerung kann sich während dieser Zeit zu den beiden Vorlagen äussern. Ausserdem finden zwei Informationsveranstaltungen statt, um die betroffene Bevölkerung über die Pläne zu informieren: eine am 5. Juni in Höngg und eine am 6. Juni in Affoltern. (pd/mt)