Etappensieg für Swissterminal im Fall Gateway Basel Nord
Die Containerlogistikfirma Swissterminal hat vor Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt: Sie ist berechtigt, gegen das Gesuch um Investitionsbeiträge für den Bau der geplanten Umschlagsanlage Gateway Basel Nord Beschwerde einzulegen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss nun über die Bücher.
Quelle: zvg
Visualisierung des Terminals.
Swissterminal hatte 2018 verlangt, dass sie als Partei zugelassen wird, was das BAV abwies. Das Bundesamt begründete seinen Entscheid unter anderem damit, die Befürchtung von Swissterminal, mit dem projektierten Vorhaben zukünftig einer verstärkten Konkurrenz ausgesetzt zu sein, reiche nicht aus, um in das Verfahren aufgenommen zu werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil anders entschieden. Es hält fest, dass die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) in einem anderen Verfahren zum Schluss gelangt sei, dass mit der geplanten bimodalen Umschlagsanlage für Strasse und Schiene der wirksame Wettbewerb in diesem Bereich ausser Kraft gesetzt werde.
Das Bundesverwaltungsgericht hält deshalb das Argument von Swissterminal für glaubhaft, dass die Firma aufgrund des des geplanten Subventionsbeitrags des Bundes von rund 83 Millionen Franken für das Gateway Basel Nord aus dem Markt gedrängt werden könnte. Damit bestehe die für eine Parteistellung erforderliche Nähe zum Projekt.
Verfahren neu aufgleisen
Das BAV nun muss die Firma Swissterminal und andere Konkurrenten in diesem Bereich in das Verfahren aufnehmen. In der Sache selbst hat das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden.
Die von der SBB Cargo, der Hupac und der Contargo gegründete Gateway Basel Nord plant eine Umschlagsanlage für den kombinierten Verkehr im Raum Basel Nord zu realisieren und zu betreiben.
In einer ersten Etappe soll eine bimodale Anlage für Transporte auf der Strasse und Schiene entstehen. In der zweiten Etappe soll die Anlage um ein neues Hafenbecken erweitert werden, um dort den Umschlag für Transporte auf der Strasse, Schiene und dem Wasser ermöglichen.
Das BAV genehmigte im Juli 2018 einen Subventionsbeitrag von 83 Millionen Franken an Gateway Basel Nord. Der Entscheid basiert auf dem Gütertransportgesetz. Dieses sieht vor, dass der Bund Investitionsbeiträge an den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung solcher Umschlagsanlagen leisten kann.
Verwahren vor der Weko
Die Firma Swissterminal hat gegen einen positiven Entscheid der Weko zum Zusammenschluss der drei Unternehmen für das Terminal Gateway Basel Nord eine Aufsichtsbeschwerde beim Bundesrat eingereicht. Dieses Verfahren ist noch hängig. (sda)
(Urteil A-5315/2018 vom 08.10.2019)