Bundesgericht weist Beschwerde gegen Neu-Vergabe von Projekt in Ziegelbrücke ab
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Thomas Fischer Architekt GmbH gegen die Neu-Vergabe der Schulhaus-Projekts in Ziegelbrücke nicht eingetreten. Das Architekturbüro hatte 2020 den Zuschlag für das Vorhaben erhalten. Wegen Unstimmigkeiten zog der Kanton Glarus die Vergabe Mitte 2021 aber wieder zurück.
Quelle: Thomas Fischer Architekten
Das Zürcher Architekturbüro Thomas Fischer hatte mit dem Projekt «Brückenbauer» 2020 den Projektwettbewerb für die Erweiterung der Berufsfachschule Ziegelbrücke gewonnen.
In der Folge vergab das zuständige Departement Bau und Umwelt (DBU) die Generalplanerleistungen mit einer Kostenschätzung von rund 620'000 Franken an die ursprünglich zweitplatzierte Firma des Projektwettbewerbs.
Gegen die entsprechende Verfügung legte der ehemalige Wettbewerbssieger Thomas Fischer Beschwerde beim Glarner Verwaltungsgericht ein, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.
Keine Chance für Zuschlag
Das Glarner Verwaltungsgericht trat darauf nicht ein. Es erachtete das Architekturbüro als nicht beschwerdelegitimiert. Es schrieb, selbst wenn die Beschwerde gutgeheissen würde, hätte das Büro keine realistische Chancen, noch den Zuschlag zu erhalten. Das kantonale Departement habe den Zuschlag nun entsprechend kantonalem Gesetz freihändig vergeben.
Auch das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Thomas Fischer Architekt GmbH nicht eingetreten, weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.
Mit dem Bauprojekt soll die gewerblich-industrielle Berufsschule erweitert und mit dem Bildungszentrum Gesundheit und Soziales in Glarus zusammengeführt werden. Das Vorhaben wurde im Mai 2019 vom Kanton ausgeschrieben. (sda)
(Urteil 2C_333/2022 vom 14.7.2022)