Einsprachen gegen Betrieb des Reservekraftwerks in Birr AG
Gegen die Verfügung des Bundes zum Betrieb des Reservekraftwerks in Birr AG haben Nachbarn zwölf Einsprachen eingereicht. In den Einsprachen werden die Lärm- und die Schadstoffbelastung sowie die CO2-Emissionen und die rechtlichen Grundlagen kritisiert.
Quelle: zvg, GE
Visualisierung: So soll das Reservekraftwerk in Birr AG dereinst aussehen.
Die Einsprachen hätten keine aufschiebende Wirkung, hielt die Medienstelle des Bundesamts für Energie (BFE) fest. Sie bestätigte am Montag eine Meldung der «NZZ am Sonntag». Wenn das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Einsprachen ablehnt, können diese an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Der Konzern General Electric (GE) baut das Reservekraftwerk im Auftrag des Bundes. Es besteht aus acht Gasturbinen-Generatoren. Die Anlage soll Notfall-Strom produzieren. Im Vollbetrieb wird das Kraftwerk eine Leistung von 250 Megawatt haben. Dies entspricht einem Viertel der Leistung des AKW Leibstadt AG. Die Gesamtkosten für die Laufzeit bis Frühling 2026 beziffert der Bund auf 470 Millionen Franken.
Grosse Belastung für Bevölkerung
Damit die Anlage im Schnellverfahren aufgestellt werden konnte, verabschiedete der Bundesrat entsprechende Verordnungen. Der Bund hat die Betreiberin verpflichtet, Massnahmen zur Verringerung des Lärms zu ergreifen.
So werden die Kamine der acht Gasturbinen mit massiven Schalldämpfern ausgerüstet. Die Kamine werden 21 Meter hoch sein. Auch eine Lärmschutzwand wird errichtet. Die Anlage steht in Sichtweite einer Wohnsiedlung.
Der Aargauer Regierungsrat steht hinter dem Reservekraftwerk. Für die Gemeinde und deren Bevölkerung stelle es jedoch «eine grosse Belastung» dar. Die Anlage dürfe einzig als letzter Notnagel betrieben werden.
Das BFE ist nach eigenen Angaben in Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden Birr und Lupfig, um den regionalen Standortnachteil finanziell zu entschädigen. (sda/pb)