07:37 BAUPROJEKTE

Drittes City-West-Hochhaus in Chur wird zum Gerichtsfall

Teaserbild-Quelle: Adrian Michael - Own work wikimedia CC BY-SA 3.0

Der Ausgang der Churer Abstimmung über ein Baurecht für ein Hochhaus in Chur West wird beim kantonalen Verwaltungsgericht mit einer Stimmrechtsbeschwerde bekämpft. Die Stimmberechtigten hatten das Baurecht am 9. Juni äusserst knapp genehmigt.

Hochhäuser Chur West im Juni 2015

Quelle: Adrian Michael - Own work wikimedia CC BY-SA 3.0

Blick auf Chur West im Juni 2015: Zu den zwei Hochhäusern soll sich dereinst ein dritter Turm gesellen.

Für das «dauernde und selbstständige Baurecht» für die Baugesellschaft City West hatten sich 5869 Churerinnen und Churer ausgesprochen, dagegen waren 5713 gewesen. Den Ausschlag gaben gerade einmal 156 Stimmen. Die Baugesellschaft City West will neben den beiden Stadtbild prägenden weissen Hochhäusern in Chur West einen dritten Turm erstellen.

Eine Stimmrechtsbeschwerde zur Abstimmung sei eingegangen, bestätigte das Verwaltungsgericht am Dienstag auf Anfrage einen Bericht in der Tageszeitung «Südostschweiz». Worauf die Beschwerde abzielt oder wer sie einreichte, wollte das Gericht nicht darlegen. Hängige Verfahren würden nicht kommentiert, hiess es. Die Stadt Chur sei zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Auswirkungen der Beschwerde unklar

Eine aufschiebende Wirkung für das Grossprojekt hat die Beschwerde nicht automatisch. «Diese kann aber beantragt oder von Amtes wegen verfügt werden», erklärte das Gericht gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sollte das Gericht die Beschwerde anerkennen, sind die Konsequenzen noch offen. «Eine Gutheissung der Beschwerde kann – muss aber nicht – zur Aufhebung des Abstimmungsergebnisses führen», hiess es vom Gericht.

Im Durchschnitt gehen beim Verwaltungsgericht jedes Jahr ein bis zwei Stimmrechtsbeschwerden zu Urnenabstimmungen ein. In den letzten fünf Jahren wurde keine dieser Beschwerden gutgeheissen. «Aus diesen Angaben lassen sich jedoch kaum Rückschlüsse auf einen Einzelfall ziehen», betonte das Gericht.

Hochhaus mit Seniorenresidenz

Das Gebiet Chur West ist ein bedeutendes Entwicklungsgebiet und gilt als zweites Stadtzentrum. Mit der Inbetriebnahme des Einkaufszentrums City West im Jahr 2011 und der Fertigstellung zweier Hochhäuser 2012 wurde der Grundstein für die Entwicklung des Areals gelegt.

Die Baugesellschaft City West will im Gebiet nun für rund 44 Millionen Franken ein drittes, 21-stöckiges Hochhaus mit einer Seniorenresidenz bauen. Dazu plante sie, das auf der Parzelle liegende Baurechtsgrundstück von der derzeitigen Baurechtsnehmerin zu übernehmen. (pb/mgt/sda)


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