Drittes City-West-Hochhaus in Chur: Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen
Die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Vergabe des Baurechts an die Baugesellschaft City West in Chur GR ist vom Tisch. Das Bündner Verwaltungsgericht ist wegen der verpassten Frist zurecht nicht darauf eingetreten, wie das Bundesgericht entschieden hat.

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Blick auf Chur West im Juni 2015: Zu den zwei Hochhäusern soll sich bald ein drittes gesellen.
Der Beschwerdeführer hätte seine Beschwerde spätestens am 27. Mai 2024 einreichen müssen. Tatsächlich tat er dies erst am 7. Juni. Wie die Vorinstanz geht das Bundesgericht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil davon aus, dass die zehntägige Frist am 17. Mai zu laufen begann. Spätestens dann habe er die Abstimmungsunterlagen erhalten.
Der Mann kritisierte, dass die Stimmberechtigten mit der Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats unzureichend über die Vorlage informiert worden seien und sich keine objektive Meinung zum Projekt hätten bilden können.
Die Stimmbevölkerung der Stadt Chur nahm am 9. Juni 2024 die Vorlage zur Vergabe des dauernden und selbständigen Baurechts an die Baugesellschaft City West an. 5869 Personen sprachen sich dafür aus, 5713 waren dagegen. Den Ausschlag gaben 156 Stimmen.
Baugesuch im Januar eingereicht
Das Gebiet Chur West ist ein bedeutendes Entwicklungsgebiet und gilt als zweites Stadtzentrum von Chur. Mit der Inbetriebnahme des Einkaufszentrums City West im Jahr 2011 und der Fertigstellung zweier Hochhäuser 2012 wurde der Grundstein für die Entwicklung des Areals gelegt.
Die Baugesellschaft City West will neben den zwei Stadtbild prägenden weissen Hochhäusern in Chur West für 44 Millionen Franken einen dritten Turm mit einer Seniorenresidenz bauen. Das Baugesuch für den Neubau wurde im Januar eingereicht. (pb/sda)
(Urteil 1C_692/2024 vom 21.3.205)