Chur: Die Bauarbeiten für das Kino können beginnen
Trotz hängiger Beschwerde vor Bundesgericht kann die Baugesellschaft City West in Chur mit dem Bau eines Grosskinos beginnen. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung ist vom Gericht abgewiesen worden.
Quelle: domenig
So soll das Grosskino im Westen der Stadt Chur dereinst aussehen.
Sechs Beschwerdeführer hatten ein Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen und gleichzeitig um aufschiebende Wirkung ersucht. Letzteres ist nun vom Präsidenten der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts abgewiesen worden. Das bedeutet, dass die Baugesellschaft City West beziehungsweise die Domenig Immobilien AG die Möglichkeit eines Baubeginns für das Kino hat. Der Gesellschaft sei bewusst, dass ein Baubeginn auf eigenes Risiko erfolgen würde, heisst es in der vom Bundesgericht publizierten Verfügung. Sie, die Baugesellschaft, müsste bei einer allfälligen Gutheissung der Beschwerde mit einer nachträglichen Entfernung der ausgeführten Bauarbeiten rechnen, wie im Urteil betont wird. In der Sache hat das Bundesgericht nämlich noch nicht entschieden. Die sechs Beschwerdeführer fechten mit ihrer Eingabe das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts vom Mai an. Dieses hatte die Beschwerde gegen den Bau des Kinos abgewiesen. (sda)