15:08 BAUPROJEKTE

Careum-Campus in Zürich: Baurekursgericht lässt Anwohner abblitzen

Teaserbild-Quelle: Micha L. Rieser, wikimedia

Das «Careum», die Ausbildungsstätte für Krankenpflegepersonal in Zürich, kann voraussichtlich wie geplant ausbauen: Das Baurekursgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil entschieden, eine Gruppe von Anwohnern abgewiesen.

Aussenraum auf Careum-Campus in Zürich

Quelle: Micha L. Rieser, wikimedia

Der Aussenraum auf dem ganzen Careum-Areal soll aufgewertet und mit grossen Bäumen und bewachsenen Beschattungselementen zusätzlich begrünt werden.

Die Stiftung Careum stösst mit ihrem Campus im Hochschulgebiet in Zürich aufgrund der zunehmenden Studentenanzahl an ihre räumlichen Grenzen. Eine bauliche Erweiterung des Areals soll deshalb Abhilfe schaffen und gleichzeitig für ein grösseres Angebot an Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen sorgen.

In einer Machbarkeitsstudie hatte sich eine vollflächige Aufstockung des Hauptgebäudes als beste Lösung herauskristallisiert. Da mit der Aufstockung um vier Geschosse auf maximal 33,4 Meter Gebäudehöhe von der Grundordnung abgewichen wird, war ein privater Gestaltungsplan notwendig geworden.

Gebäude durch Aufstockung zu hoch

Die Rekurrenten, darunter eine Erbengemeinschaft, erhoben Einspruch gegen den Gestaltungsplan, der im April 2022 vom Stadtparlament genehmigt wurde, sowie gegen die Verfügung der Baudirektion, welche das Projekt ebenfalls genehmigte.

Die Gegner störten sich vor allem am geplanten Hochhaus für den Ausbildungsbetrieb, respektive der geplanten Aufstockung um vier Geschosse. 32 Meter hoch würde das «Careum»-Hauptgebäude dann sein – für die Rekurrenten zu hoch.

Careum-Campus in Zürich

Quelle: Micha L. Rieser, wikimedia

Das Hauptgebäude auf dem Careum-Areal soll ausserdem um vier Geschosse aufgestockt werden.

Sie kritisierten aber nicht nur den Schatten, den das Hochhaus werfen wird, sondern auch den verstellten Blick auf die andere Talseite und den Uetliberg. Mit der beabsichtigten Aufstockung werde die «Harmonie am Hang massiv gestört». Zudem sei das geplante Hochhaus architektonisch kein ortsbaulicher Gewinn, wie es die Stadt ja eigentlich fordere.

Gericht lässt Anwohner abblitzen

Das Baurekursgericht liess die Anwohner nun aber abblitzen. Der Gestaltungsplan sei, so fasste das Gericht kurz und knapp zusammen, rechtmässig, zweckmässig und angemessen. Der Rekurs sei vollumfänglich abzuweisen, heisst es im Urteil.

Die Anwohner müssen nun die Gerichtskosten von 13'000 Franken zahlen. Ob sie nun vor Verwaltungsgericht ziehen, ist noch offen. (pb/mgt/sda)


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