Bypass Luzern: Kriens zieht Einsprache vor Bundesverwaltungsgericht
Der Krienser Stadtrat bleibt auf dem Standpunkt, dass die Umfahrungsautobahn Bypass zwar ein Verkehrsproblem angehe, alles in allem aber zu kurz greife. Er wird seine Einsprache deshalb ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.
Quelle: PD
Visualisierung; Das geplante Bypass-Portal im Gebiet Grosshof/Sonnenberg in Kriens.
Der heute offen im Siedlungsgebiet von Kriens geführte Autobahnabschnitt
zwischen Sonnenbergtunnel und Tunnel Schlund müsse ebenfalls als Teil des
Gesamtprojektes bearbeitet werden, teilte der Stadtrat am Donnerstag mit.
Es brauche
eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung, die das vom Bundesamt für
Strassen (Astra) aufgelegte und vom Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gestützte Projekt nicht erfülle,
betonte der Stadtrat weiter.
Uvek lehnte Krienser Forderungen ab
Das
Autobahnprojekt Bypass beschäftigt die Politik seit vielen Jahren. Bund und
Kanton wollen mit einer zusätzlichen Tunnelröhre durch den Sonnenberg einen
Engpass auf der Nord-Süd-Achse beseitigen und gleichzeitig das gesamte
Verkehrssystem im Grossraum Luzern entlasten.
Das
Krienser Stadtparlament hatte 2019 den Stadtrat beauftragt, sich auch auf
juristischem Weg für eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung
einzusetzen. Im Juli 2020 reichte die Stadt im Rahmen des
Plangenehmigungsverfahrens Beschwerde ein.
Im Februar
2024 wurde ein erster Entscheid in diesem Plangenehmigungsverfahren
veröffentlicht. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (Uvek) wies wesentliche Forderungen aus Kriens ab.
Dringliche Interpellation beantwortet
Nun also
will die Stadt die Beschwerde durch die nächsthöhere Instanz, das
Bundesverwaltungsgericht, prüfen lassen, wie der Stadtrat festhält. Der Stadtrat gab diese Pläne im
Rahmen der Einwohnerratssitzung bekannt und beantwortete damit die Fragen einer
dringlichen Interpellation, die von allen im Parlament vertretenen Parteien
eingereicht worden war.
In der Debatte wurde laut Stadtrat betont, dass der Uvek-Entscheid ja so zu erwarten gewesen sei. Kriens wolle weiter für seine Anliegen kämpfen und von neutraler Stelle beurteilen lassen, wie weit sich das Bewilligungsverfahren für den Bau einer Autobahn vom Anspruch der örtlichen Bevölkerung auf maximal mögliche Siedlungsverträglichkeit trennen lasse.
Das Bundesverwaltungsgericht werde als zweite Instanz eine andere Perspektive haben auf diese Fragestellung als das Uvek. (sda)