10:40 BAUPROJEKTE

Bundesgericht: SBB können Geschäftshaus «Vuelo» am Bahnhof Tiefenbrunnen bauen

Teaserbild-Quelle: zvg

Die SBB können das 135 Meter lange Geschäftshaus «Vuelo» beim Bahnhof Tiefenbrunnen nach zehnjähriger Planungszeit bauen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgewiesen. Keinen Einfluss auf das Vorhaben hat die Gestaltungsplanpflicht für das Bahnhofsareal Tiefenbrunnen, die noch nicht rechtskräftig ist. 

Visualisierung des Geschäftshauses «Vuelo» auf dem Areal des Bahnhofs Tiefenbrunnen in Zürich.

Quelle: zvg

Visualisierung des Geschäftshauses «Vuelo» auf dem Areal des Bahnhofs Tiefenbrunnen in Zürich.

Die Beschwerde stammte von einem Anwohner und 21 weiteren Personen. Diese kritisierten in ihrer Eingabe unter anderem die Grösse des Attikageschosses, die Erschliessung des Gebäudes und dessen Einordnung in die Umgebung. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil jedoch alle Rügen abgewiesen, wie die SBB am Dienstag mitteilten.

Das Bundesgericht folgt damit einem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts von Mitte September 2020. Die Lausanner Richter halten insbesondere fest, dass die Ende Oktober 2017 vom Zürcher Gemeinderat verabschiedete Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet des SBB-Areals Tiefenbrunnen auf das vorliegende Bauprojekt keinen Einfluss habe. 

Keine Koordination nötig 

Die ursprünglich erteilte Baubewilligung für das Geschäftshaus stamme aus dem Jahr 2012. Spätere Rechtsänderungen oder neue Regelungen wie die Gestaltungsplanpflicht haben laut Bundesgericht keine Auswirkungen. Entscheidend sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der so genannten Stammbaubewilligung. 

Es bestehe deshalb auch kein Grund dafür, das vorliegende Verfahren mit jenem zum Gestaltungsplan zu koordinieren, wie dies die Beschwerdeführer gefordert hatten. Eine Beschwerde der SBB gegen die Gestaltungsplanpflicht ist noch beim Bundesgericht hängig. 

Bauarbeiten sollen 2024 starten 

Der Bau des langgestreckten Gebäudes auf dem rund 6500 Quadratmeter grossen Areal soll nach Angaben der SBB 2024 beginnen. Gleichzeitig soll der Bahnhofplatz umgestaltet und verkehrsberuhigt werden. 

Im Erdgeschoss des Neubaus sind Retail- und Gastronutzungen geplant. Im Attikageschoss mit Seesicht soll ebenfalls eine Gastrofläche Platz finden. Die Inbetriebnahme des Gebäudes ist für 2026 geplant. (sda/pb) 

(Urteil 1C_647/2020 vom 10.5.2020)


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