Bundesgericht: Unzureichende Lärm-Daten zu Halbanschluss Altdorf UR
Das Uvek muss für den A2-Halbanschluss in Altdorf UR weitere Abklärungen zu Lärmemissionen und Luftqualität machen. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Gemeinde Attinghausen UR gut, die die geplanten Massnahmen als unzureichend erachtet.
Quelle: Baudirektion Uri
Der Halbanschluss ist Teil des grossen Projekts der West-Ost-Umfahrung (WOV), zu der unter anderem auch der angepasste Knoten Schächen (Bild) gehört. Mit letzterem soll Schattdorf von einer besseren Erschliessung profitieren.
Der Urner Regierungsrat genehmigte im Dezember 2018 das regionale Gesamtverkehrskonzept «Unteres Reusstal». Dieses sieht eine neue West-Ost-Verbindungstrasse vor. Zusammen mit dem neuen Halbanschluss «Altdorf Süd» an die A2 sollte ein neues Verkehrssystem geschaffen werden, mit dem der Urner Talboden besser erschlossen und der Verkehr um die Siedlungen geführt wird.
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil nun fest, es sei korrekt gewesen, dass für die beiden Projekte aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten von Bund und Kanton vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation je ein separates Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde.
Keine Gesamtsicht
Allerdings wurden auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen jeweils nur mit Blick auf das jeweilige Projekt durchgeführt, ohne dass eine Gesamtprüfung stattgefunden hätte. Die Verbindungsstrasse und der Halbanschluss seien als eine neue Gesamtanlage zu qualifizieren. Dies hat Auswirkungen auf die Immissionsgrenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Auch müssen zusätzliche Stationen zur Messung der Luftqualität aufgestellt werden. Nur so lässt sich laut Bundesgericht feststellen, ob weitere verlangte emissionsbegrenzende Massnahmen, unverhältnismässig seien. (sda/pb)
(Urteil 1C_99/2023 vom 4.6.2024)