Bundesgericht: Strassenlärm verunmöglicht erneut Wohnungsbau in Zürich
Eine Wohnbaugenossenschaft darf zwei in die Jahre gekommene Mehrfamilienhäuser in Zürich-Wipkingen nicht durch einen Neubau ersetzen. Grund dafür ist der Strassenlärm, wie das Bundesgericht entschieden hat.
Quelle: Roland zh, wikimedia CC BY-SA 3.0
Die Lärmschutzvorschriften werden von den Gerichten seit einiger Zeit strenger ausgelegt. Mehrere grosse Bauprojekte in Zürich sind schon darüber gestolpert. Im Bild: Autos in der Bederstrasse in Zürich-Enge.
Geplant war ein Neubau mit 22 Wohnungen an der Rotbuchstrasse in Zürich, wie dem am Donnerstag publizierten Entscheid des Bundesgerichts zu entnehmen ist. Die Wohnbaugenossenschaft muss das Projekt nun definitiv fallen lassen. Zuvor hatte bereits das Zürcher Verwaltungsgericht kein grünes Licht gegeben.
Ausschlaggebend war der Lärm, der von der Rotbuchstrasse ausgeht. Dieser hätte zu einer Überschreitung der Grenzwerte auch in der Nacht geführt. Die Lärmproblematik war von Anfang an bekannt.
Geschlossene Fassade keine Option
Mit verschiedenen planerischen und architektonischen Massnahmen wurde versucht, den Lärm für die künftigen Bewohner zu minimieren – vergeblich. Auch drastische Massnahmen wie das Errichten einer weitgehend geschlossenen Fassade hin zur lärmigen Strasse konnten das Projekt nicht retten.
Eine ausdruckslose Fassade mit kleinen Öffnungen und Fenstern zur natürlichen Bad- und Treppenhausbelichtung führe zu einer abweisenden Strassenschlucht, entschied das Bundesgericht.
Nicht das erste gescheiterte Projekt
In der Stadt Zürich sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere, teils grosse Wohnbauprojekte an Lärmvorschriften gescheitert. Das wohl grösste Projekt war die Siedlung Brunaupark in Wiedikon.
Laut kantonalem Baurekursgericht wären zu viele der dort geplanten 500 Wohnungen übermässig mit Lärm belastet gewesen. Die Eigentümerin, die CS-Pensionskasse, kündigte an, für das Areal ein neues Bauprojekt ausarbeiten zu wollen.
Quelle: bildbau GmbH
Visualisierung der Überbauung Brunaupark: Auch dieses Projekt scheiterte bislang an den Lärmvorschriften.