11:15 BAUPROJEKTE

Bundesgericht: Solothurner Stimmvolk muss über Strassenprojekt abstimmen

Teaserbild-Quelle: zvg

Das Solothurner Stimmvolk muss über den vom Kantonsparlament beschlossenen Kredit von 20,2 Millionen Franken für die Sanierung und Umgestaltung der Baslerstrasse in Solothurn abstimmen. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Stimmrechtsbeschwerde einer SVP-Politikerin gutgeheissen.

Visualisierung Sanierung Umgestaltung Baslerstrasse Solothurn

Quelle: zvg

Visualisierung: Künftig soll es auf jeder Strassenseite ein Gleis für das «Bipperlisi» geben.

Die Lausanner Richter stützten den Standpunkt der Beschwerdeführerin, wonach es sich beim Vorhaben nicht nur um ein Strassen-, sondern auch um ein Eisenbahnprojekt handelt, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Der Knackpunkt ist die Tatsache, dass die Investition in die Eisenbahnanlage am Gesamtkredit einen Anteil von 5,543 Millionen Franken ausmacht. Diese Summe übersteigt den Schwellenwert von 5 Millionen Franken, wie das Bundesgericht festhält. Wenn der Kantonsrat einmalige Ausgaben über diesem Schwellenwert spricht, so unterstehen diese zwingend dem obligatorischen Referendum.

Daher hob das Bundesgericht den Entscheid des Kantonsrats vom 27. März 2024 auf. Der Kantonsrat hatte sich – wie der Regierungsrat – auf den Standpunkt gestellt, dass es sich um ein Strassenprojekt handle. Bei einem Strassenprojekt liegt die Schwelle für eine obligatorische Volksabstimmung bei 25 Millionen Franken.

Zweites Bahngleis

Konkret geht es um das zweite Gleis für die Regionalbahn «Bipperlisi», das der Kanton finanziert. Das erste Gleis bezahlen das Transportunternehmen Aare Seeland mobil AG (Asm) und der Bahninfrastrukturfonds des Bundes.

Der Kantonsrat hatte betont, dass das zweite Gleis aus Sicht der Asm betrieblich nicht notwendig sei. Wäre die Variante mit nur einem Gleis gewählt worden, hätte sich der Kanton finanziell nicht an der Bahnanlage beteiligt, wie die Lausanner Richter in den Erwägungen festhalten.

Klare Zustimmung im Parlament

Der Kantonsrat, der im Rechtsstreit vor Bundesgericht vom Regierungsrat vertreten wurde, war der Ansicht, dass die Aufwendungen für das zweite Gleis, nicht nur in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Vielmehr seien sie integraler Bestandteil davon.

Der Kantonsrat hatte den Kredit für die Kostenbeteiligung von 20,2 Millionen Franken mit 80 zu 10 Stimmen gutgeheissen. Das 1,5 Kilometer lange Strassenstück, auf dem auch die Regionalbahn «Bipperlisi» verkehrt, soll erneuert und saniert werden.

Die Regionalbahn, Autos, Zweiräder und Fussgänger müssen sich die Strassen teilen. Es kommt immer wieder zu Unfällen. Täglich verkehren rund 12'000 Fahrzeuge auf der Strasse und rund 2300 Passagiere nutzen das «Bipperlisi».

Baustart dürfte sich verzögern

Die Gesamtkosten des Projekts betragen 85,2 Millionen Franken. Diese Kosten teilen sich der Kanton und die Stadt Solothurn, die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und das Transportunternehmen Aare Seeland mobil AG sowie verschiedenen Werkeigentümer.

Das Plangenehmigungsdossier für das Projekt liegt beim Bundesamt für Verkehr in der Vorprüfung. Der Kanton rechnete bislang mit einem Baustart frühestens ab dem Jahr 2027. (sda)

(Urteil 1C_236/2024 vom 20.02.2025)

 

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