Bundesgericht: Privatklinik Pyramide muss auf Neubau in Küsnacht verzichten
Die Privatklinik Pyramide darf nicht vom Zürcher Seefeld in einen Neubau nach Küsnacht ziehen. Das Bundesgericht hat Nachbarn gestützt, die sich dagegen gewehrt hatten. Es gewichtete den Schutz einer bestehenden Villa höher als den geplanten Neubau.
Quelle: PD
Visualisierung: So hätte der Neubau der Privatklinik in Küsnacht aussehen sollen.
Das Bundesgericht setzte mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit. Die Pyramide plante auf dem Gelände der ehemaligen Klinik St. Raphael in Küsnacht für 80 Millionen Franken einen Neubau. Die dort stehende Villa Nager, die einst das Hauptgebäude des Spitals bildete, hätte dafür aber abgerissen werden müssen.
Zuvor hatte das Zürcher Verwaltungsgericht im Sinne der Nachbarn entschieden. Die Villa Nager sei ein Stück Schweizer Architekturgeschichte, das es zu erhalten gelte, hiess es. Dem schliesst sich nun auch das Bundesgericht an: Die hohe Schutzwürdigkeit sei durch mehrere Gutachten bestätigt worden, heisst es im Urteil.
Auch dass die Villa nur im kommunalen Inventar verzeichnet sei, ändere nichts an der Schutzwürdigkeit. Das Bundesgericht bezeichnete die Villa Nager als Repräsentanten des herrschaftlichen Wohnens aus der Landizeit. Das 1937/1938 erbaute Haus sei zudem ein nicht vergleichbares Wohnhaus im Schaffen der Architekten, der Brüder Otto und Werner Pfister.
Neubau ohne Villa-Abbruch geprüft
Die Beschwerdeführerin drang mit ihrem Argument, einen Nutzen für die Bevölkerung zu bringen, nicht durch. Zwar anerkannte das Bundesgericht ein gewisses öffentliches Interesse. Doch sei nicht ersichtlich, dass die Versorgung von zusatzversicherten Patienten in diesem Gebiet ohne die Klinik nicht sichergestellt sei.
Geprüft hat das Bundesgericht auch, ob ein Neubau ohne Abbruch möglich wäre, der den Ansprüchen genügen würde. Die Richter schlossen das nicht aus. Auch mit dem Erhalt der Villa sei eine bedeutsame Erweiterung der für ein Klinikprojekt nutzbaren Fläche möglich, hiess es im Urteil.
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Hätte für den Klinik-Neubau abgerissen werden müssen: Die Villa Nager, die einst das Hauptgebäude der Klinik St. Raphael in Küsnacht bildete.
Das private Interesse an einem rentablen Betrieb berücksichtigte das Bundesgericht. Jedoch könnten rein finanzielle Interessen bei ausgewiesener Schutzwürdigkeit eines Objekts nicht ausschlaggebend sein, schrieb das Gericht. Ansonsten könne das Gemeinwesen kaum noch Bauten unter Schutz stellen.
Alternativer Neubau in Zürich
Das Bundesgericht vereinigte zwei Beschwerden der Klinik und des Gemeinderats Küsnacht. Die Beschwerdeführer müssen den Gegenparteien Entschädigungen in der Höhe von 9000 Franken bezahlen. Die Klinik trägt die Gerichtskosten von 4000 Franken.
Als möglichen Plan B nannten die Verantwortlichen der Klinik Pyramide 2021 einen Neubau auf dem Gelände der Klinik Bethanien in der Stadt Zürich. Diese gehört seit Juni 2021 wie die Pyramide zur Westschweizer Genolier-Gruppe. Der Mietvertrag im Seefeld läuft 2024 aus. (sda/pb)
(Urteil 1C_571/2020, 1C_573/2020 vom 2. Juni 2022)