Bundesgericht macht Weg frei für Sanierung der Roten Fabrik
Das Bundesgericht hat im jahrelangen Rechtsstreit um die Rote Fabrik in Zürich Wollishofen einen Schlussstrich gezogen: Es hat eine Gruppe von Anwohnern abblitzen lassen. Damit kann das Kulturzentrum fast zehn Jahre nach dem Brand doch noch saniert werden.
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Blick auf die Rote Fabrik in Zürich-Wollishofen. (Symbolbild)
Die vier Kritiker aus der Nachbarschaft hatten eine ganze Liste, die ihnen am Sanierungsprojekt nicht passte. Ihrer Ansicht nach verletze das Projekt etwa die Lärmschutzvorschriften und den Denkmalschutz.
Das Bundesgericht hat die Kritiker nun aber abblitzen lassen, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Die Kritik sei – grob zusammengefasst – unzutreffend, die Beschwerde werde deshalb abgewiesen. Die vier Nachbarn müssen nun gemeinsam die Gerichtskosten von 6000 Franken berappen.
Knackpunkt Rautenmuster an Fassade
Beim Brand der Roten Fabrik im März 2012 ging ein nachträglich angebrachter Dachaufbau aus den 1950er-Jahren in Flammen auf. Mit dem Umbauprojekt will die Stadt Zürich den neuen Dachaufbau nun schmäler, aber dafür ein Stockwerk höher machen. Geplant sind unter anderem auch Änderungen an der Fassade sowie mehr Notausgänge.
Neben dem Lärm war vor allem die backsteinrote Fassade mit dem Rautenmuster ein juristischer Knackpunkt. Das Verwaltungsgericht entschied im Jahr 2016, dass die Stadt Zürich ein denkmalschützerisches Gutachten zur Fassade einholen müsse und gab den Anwohnern damit ein Stück weit Recht.
Die Stadt überarbeitete daraufhin das Projekt, worauf das Verwaltungsgericht doch noch seinen Segen gab. Die Anwohner wollten sich jedoch nicht geschlagen geben und zogen vor Bundesgericht.
(Urteil 1C_87/2020)