Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Zürcher Hardturm-Stadion gut
Das Bundesgericht hat einer Stimmrechtsbeschwerde gegen das geplante Fussballstadion auf dem Zürcher Hardturm-Areal stattgegeben. Nun muss sich der Bezirksrat nochmals mit der Beschwerde befassen.
Quelle: ABZ
Visualisierung Hardturm-Stadion Zürich.
Das Projekt «Ensemble» wurde im letzten September an der Urne angenommen. Ein Gegner des Projekts, das ein Fussballstadion und zwei Hochhäuser umfasst, monierte, dass die Stadt im Vorfeld nicht genügend über die Sicherheitsrisiken eines Fussballstadions informierte habe, schrieb die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am Mittwoch. Er forderte, die Abstimmung für ungültig zu erklären.
Laut Urteil des Bundesgerichts, das Keystone-SDA vorliegt, muss nun der Bezirksrat, der die Beschwerde erstinstanzlich abgelehnt hatte, sich der Sache nochmals annehmen – in Vollbesetzung. Er hatte nur in einer Viererbesetzung darüber befunden und nicht mit allen fünf Mitgliedern. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte dies noch akzeptiert. Auf die Beschwerde hinsichtlich der angeblichen Sicherheitsrisiken trat das Bundesgericht hingegen nicht ein.
Der Beschwerdeführer, der Zürcher Peter Wolfgang von Matt, wertete den Entscheid trotzdem als «ermutigendes Signal», dass die Organe des Rechtsstaates ihre Sorgfaltspflicht ernst nähmen. «Ich halte daran fest, dass die Abstimmung an einem unüberwindbaren Demokratiedefizit gelitten hat und deshalb für ungültig erklärt werden muss.» (sda)