Bundesgericht: Basel muss bei HSW-Neubau der FHNW über die Bücher
Der Neubau für die Hochschule für Wirtschaft (HSW) der Fachhochschule Nordwestschweiz auf dem Dreispitz-Areal in Basel-Stadt verzögert sich weiter. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer benachbarten Baurechtsinhaberin gutgeheissen.
Quelle: PD
Visualisierung «Ideenwerkstatt»: Nordfassade des HSW-Neubaus.
Das Bundesgericht kommt in seinem am
Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass für den Neubau die Einhaltung
der Lärmschutzvorschriften in der Nacht zu wenig ausreichend abgeklärt worden
war.
Es sei unklar, weshalb das Appellationsgericht davon
ausgegangen sei, dass sich in der geplanten Hochschule in der Regel nur am Tag
Personen aufhielten und deshalb für die Nacht keine Belastungsgrenzwerte gelten
würden. So würden die Betriebszeiten der Hochschule von Montag bis Freitag von
07.00 Uhr bis 21.00 Uhr dauern, hält das Gericht fest.
Lärmbelastung neu beurteilen
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat muss nun die
Lärmbelastung nach 19.00 Uhr neu beurteilen. Das Gericht hob das Urteil
des Appellationsgerichtes vom Juni 2020 auf und verpflichtete den Kanton
Basel-Stadt dazu, dem beschwerdeführenden Unternehmen eine
Parteienentschädigung von 4000 Franken zu zahlen.
Das Unternehmen verfügt für mehrere benachbarte Parzellen
das Baurecht und ist der Ansicht, dass eine Fachhochschule an jenem Ort nicht
zonenkonform sei. Insbesondere würde eine lärmempfindliche Nutzung in der
Industrie- und Gewerbezone das Lärmschutzrecht des Bundes missachten.
Gemäss dem Bundesgericht ist eine bestimmte Nutzung in verschiedenen Zonen zulässig. Der Umstand, dass der geplante Neubau der HSW auch in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse zulässig, respektive diese Zone planerisch passender wäre, bedeute deshalb nicht, dass sie in der Industrie- und Gewerbezone nicht bewilligt werden könnte.
Quelle: PD
Visualisierung «Ideenwerkstatt»: Westfassade des HSW-Neubaus.
Baubewilligung im Juli 2018 erteilt
Der seit Jahren geplante Neubau soll auf dem Dreispitz-Areal an der Reinacherstrasse entstehen. Der Kanton, der das Grundstück von der Christoph Merian Stiftung (CMS) im Baurecht übernimmt, will den Neubau im Finanzvermögen realisieren. Die FHNW soll ihn dann mieten. In der Nähe befindet sich bereits die Hochschule für Gestaltung und Kunst der FHNW.
Das Schulgebäude soll für rund 1200 Studenten und 150 Angestellte Arbeits- und Studienplätze bieten. Geplant war, dass der Betrieb per Herbstsemester 2020 aufgenommen wird. Der HSW-Standort befindet sich derzeit beim Bahnhof SBB. In jene Räume will der benachbarte Bayer-Konzern expandieren.
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat hatte die Baubewilligung Ende Juli 2018 erteilt, doch wegen eines Einspracherekurses kam der Fall vor die Baurekurskommission. Das Areal für den HSW-Neubau liegt in der Industrie- und Gewerbezone; überdies gelten spezielle Dreispitz-Regelungen.
Lärmschutz-Beurteilung «bundesrechtswidrig»
Die Baurekurskommission entschied im Februar 2019, dass das Projekt «am vorgesehenen Standort mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig ist». Zudem befand sie die lärmschutzrechtliche Beurteilung des Projektes als «bundesrechtswidrig». Das Appellationgsericht jedoch hob den Entscheid der Baurekurskommission im Juni 2020 auf und verfügte wieder die Baubewilligung für den Neubau.
Den Gesamtleistungswettbewerb für den Neubau hatte die Zürcher Allreal Generalunternehmung AG Ende 2017 gewonnen. Ausgearbeitet hatte Allreal das Projekt «Ideenwerkstatt mit der Zürcher E2A Piet Eckert + Wim Eckert Architekten AG. Vorgegeben war für den Neubau ein Kostendach von 69 Millionen Franken. (sda/pb)
(Urteil 1C_552/2020 vom 8. Februar 2022)