Bundesamt muss Gemeinde-Projekt für Bahn in Teufen AR behandeln
Weil die Appenzeller Bahnen für die Durchfahrt in Teufen AR bereits ein Projekt mit einer Doppelspur beim Bundesamt für Verkehr zur Prüfung eingereicht hatten, wollte dieses ein Gesuch der betroffenen Gemeinde für eine Variante mit Tunnel am gleichen Ort nicht behandeln. Dies geht nicht, hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden.
Nachdem die Teufener Einwohnergemeinde einen Objektkredit für einen Bahntunnel zwischen Stoffel und dem Bahnhof angenommen hatte, reichte sie im Juni 2022 beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Gesuch für die Festlegung einer Projektierungszone ein. Damit sollten die für die Tunnelvariante benötigten Flächen sichergestellt werden.
Das BAV trat auf das Gesuch nicht ein. Es begründete seinen Entscheid damit, dass die Appenzeller Bahnen bereits ein Projekt für die Ortsdurchfahrt für eine fachtechnische Vollständigkeitsprüfung eingereicht hätten. Das Vorhaben sieht eine Doppelspur im Mischverkehr vor, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht.
Allenfalls Zusammenlegung
Das Gericht hat nun eine Beschwerde der Gemeinde gutgeheissen. Es führt aus, dass die Gemeinde und die Appenzeller Bahnen offensichtlich zwei verschiedene Bauvorhaben auf dem gleichen Boden beim BAV geltend gemacht hätten. Es handle sich in beiden Fällen um Verwaltungsverfahren, die auf der Basis des Eisenbahngesetzes eingereicht worden seien.
Der sachliche Zusammenhang könne allenfalls eine Zusammenlegung der Verfahren gebieten oder die Sistierung eines der Gesuche. Dies ändere aber nichts daran, dass das BAV das Ersuchen der Gemeinde hätte behandeln müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden. (sda)
(Urteil A-456/2023 vom 22.5.2024)