Brunaupark-Überbauung: Zürcher Gemeinderat will an Vorgaben festhalten
Die Pensionskasse der CS soll im Brunaupark nicht so bauen können, wie sie es beabsichtigt hat. Der Zürcher Gemeinderat will ihr eine Gestaltungsplanpflicht aufdrücken – dazu zieht er nun vor das Verwaltungsgericht.
Quelle: PD
Visualisierung der geplanten Überbauung auf dem Brunaupark-Areal: Ansicht Giesshuebelstrasse, Ladenzentrum.
Der links-grün dominierte Gemeinderat beschloss am Mittwochabend mit 62 zu 55 Stimmen, ein Urteil des Baurekursgerichts nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern es ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Das Gericht habe nicht überzeugend dargelegt, weshalb die von der Stadt geltend gemachten öffentlichen Interessen nicht vorliegen sollten, betonte die links-grüne Mehrheit.
Der Gemeinderat hatte im November 2021 eine kleine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorgenommen. Für das Gebiet Brunaupark/Uetlihof verankerte er eine Gestaltungsplanpflicht. Hier müssten sich Überbauungen in die Umgebung einpassen, zudem sollen Mindestanteile preisgünstiger Wohnungen gelten, wie neu in der BZO stand.
Elementare Planungssicherheit missachtet
Die Pensionskasse der CS, die für eine Brunaupark-Überbauung bereits ein Baugesuch eingereicht hatte, wehrte sich gegen diese neuen Vorgaben. Und das Baurekursgericht stimmte ihr zu. Die Vorgaben bezüglich guter Einordnung gingen ja gar nicht über die bei Arealüberbauungen ohnehin vorgesehenen Regelungen hinaus, befand es.
Das geltend gemachte Interesse an der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum sei wohl das Motiv für die BZO-Änderung, hielt das Gericht weiter fest. Doch allein deswegen dürfe keine derartige Pflicht verankert werden.
Zudem handle es sich um einen unzumutbaren und damit unzulässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Die Änderung sei sehr rasch nach der Inkraftsetzung der BZO vorgenommen worden – damit sei die für die Eigentümerin elementare Planungssicherheit missachtet worden.
Baugesuch wegen Lärm aufgehoben
Die Pensionskasse der CS will das bestehende Wohn- und Ladenareal Brunaupark neu gestalten. Bis auf ein Gebäude sollen alle abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Ein erstes Baugesuch war 2020 vom Baurekursgericht aufgehoben worden, weil einige der rund 500 neuen Wohnungen zu stark mit Lärm belastet gewesen wären.
Daraufhin reichte die Pensionskasse ein neues Projekt ein – und der Zürcher Gemeinderat setzte in der Folge eine Gestaltungsplanpflicht fest. (sda/pb)
Quelle: PD
Visualisierung der geplanten Überbauung auf dem Brunaupark-Areal: Ansicht Hof, Quartierplatz.
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Visualisierung der geplanten Überbauung auf dem Brunaupark-Areal: Ansicht Giesshuebelstrasse.