Beschwerde gegen geplante Seilbrücke in Balmberg SO abgewiesen
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde zum Neubau der Seilbrücke Balmberg SO abgewiesen. Es musste dabei nicht das Projekt beurteilen. Vielmehr ging es darum, ob der 11 Kilometer von der geplanten Brücke entfernt wohnende Beschwerdeführer rechtlich gegen das Projekt vorgehen kann.
Quelle: zvg
Visualisierung der geplanten Seilbrücke beim Balmberg.
Die Gemeinde Balm bei Günsberg SO, die die Baubewilligung im Mai 2021 erteilt hatte, verneinte die Beschwerdelegitimation des Mannes und trat deshalb auf dessen Einsprache nicht ein. Das Solothurner Verwaltungsgericht kam zum gleichen Ergebnis und wies die Beschwerde des Mannes ab.
Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass die Vorinstanz gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geurteilt habe. Bei einer Distanz von 11 Kilometern zur Seilbrücke sei der Beschwerdeführer nicht mehr von dieser tangiert, als viele andere Personen. Es fehle somit die besondere Betroffenheit.
Auf die Ausführungen des Mannes zum Projekt selbst, musste das Bundesgericht nicht eingehen, weil es vorliegend nur um die Beschwerdelegitimation ging. Die 50 Meter lange Seilbrücke liegt im Bereich Gschliff des Balmbergs. Sie ist Teil des Jura-Höhenwegs, eine Klassiker unter den Weitwanderwegen in der Schweiz. (sda)
(Urteil 1C_562/2021 vom 4.3.2022)