Beschwerde gegen Bau-Vergabe für SBB-Werk im Tessin abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Zuschlag für den Bau eines neuen SBB-Industriewerks in Arbedo-Castione TI abgewiesen. Die Beschwerdeführerin war beim Vergabeverfahren ausgeschlossen worden.
Quelle: SBB CFF FFS
Visualisierung: So soll das neue SBB-Werk in Arbedo-Castione im Tessin dereinst aussehen.
Das ausgeschlossene Konsortium beantragte die Aufhebung des Zuschlags und die Wiederaufnahme ihres Angebots ins Verfahren. Die Vergabestelle sollte seine Akten erneut prüfen. Die beschwerdeführenden Unternehmen rügten im Wesentlichen, ihr Ausschluss vom Vergabeverfahren sei nicht rechtmässig, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht.
Anforderung in Ausschreibung nicht erfüllt
Das Gericht erachtet den festgestellten Sachverhalt in der Phase der Angebotsbereinigung hingegen für korrekt. Es teilt die Beurteilung der Vergabestelle, wonach das Konsortium das Subunternehmerverbot missachtet habe, das in der Ausschreibung und in den Unterlagen betreffend der Metallbauarbeiten ausdrücklich vorgesehen war.
Der Ausschluss der beschwerdeführenden Unternehmen vom Vergabeverfahren sei gerechtfertigt gewesen, weil sie eine wesentliche Anforderung der Ausschreibung nicht erfüllt hätten. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen.
Höhere Kosten wegen Verzögerung
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) schrieben im Dezember 2022 den Bauauftrag für das Projekt «NSIF – Bau des Gebäudes, einschliesslich Vorarbeiten» öffentlich aus. Im Mai dieses Jahres gaben die SBB bekannt, dass sie den Auftrag an das Consorzio Officine Ticinesi vergeben.
Die SBB wollen in Arbedo-Castione mit rund 360 Mitarbeitern und 80 Lernenden Unterhaltsarbeiten an Zügen durchführen. Das neue Industriewerk ersetzt das alte in Bellinzona, das gemäss dem Bahnunternehmen die Anforderungen an den Rollmaterialunterhalt nicht mehr erfüllt.
Ursprünglich bezifferten die SBB die Kosten für den Bau auf 580 Millionen Franken. Aufgrund der Verschiebungen, gestiegener Energiekosten, der Pandemie und dem Ukrainekrieg rechnen sie nun mit Investitionen in Höhe von 755 Millionen Franken.
Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (sda/pb/mgt)
(Urteil B-3722/2024 vom 29.10.2024)