BFH: Stolpersteine beim Campus-Projekt in Biel
Die im Kanton Bern für die Einschätzung von Enteignungen zuständige Kommission hat das Enteignungsgesuch der Einwohnergemeinde Biel für den Bau des Campus Fachhochschule abgewiesen.
Die Berner Fachhochschule (BFH) will auf dem ehemaligen "Feldschlösschen-Areal" in Biel will die Berner Fachhochschule (BFH) ihre beiden Departemente Technik und Informatik sowie Architektur, Holz und Bau konzentrieren. Möglich machen soll dies ein neuer Campus. Doch der Weg dorthin gestaltet sich zurzeit steinig: Ein Liegenschaftsbesitzer weigerte sich der Gemeinde ein Stück für das Projekt nötiges Land abzutreten. In der Folge wollte sie ihn enteignen. Doch daraus wird vorderhand nichts. Wie aus einer Verfügung des Bundesgerichts hervorgeht, hat die Kommission, die im Kanton Bern für die Beurteilung von Enteignungen zuständig ist, das Enteignungsgesuch der Einwohnergemeinde Biel abgewiesen; Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde Biel nicht zur Enteignung berichtigt ist. Dies geht aus einer Verfügung des Bundesgerichts hervor.
Pendentes Verfahren beim Bundesgericht
Nun hat die Gemeinde gegen den Entscheid der Kommission Appellation beim Verwaltungsgericht Bern erhoben. Doch bis dieses über die Frage entschieden hat, wird das Bundesgericht ein anderes, bei ihm pendentes Verfahren im Zusammenhang mit dem Bau des Campus sistieren: Im hängigen Verfahren muss das Bundesgericht darüber entscheiden, ob die Parzelle eines Mannes auf dem Gebiet des künftigen Campus bereits vorzeitig hat in den Besitz der Einwohnergemeinde Biel eingehen dürfen. Dies geschah unter anderem aufgrund der Dringlichkeit des Campus-Projekts, und zwar noch bevor die Enteignungsschätzungskommission ihren nun bekannt gewordenen Entscheid gefällt hatte.
Der von der drohenden Enteignung betroffene Mann stellte vor Bundesgericht das Begehren, das Verfahren im Zusammenhang mit seiner Beschwerde als gegenstandslos abzuschreiben. Nachdem die Kommission das Bieler Enteignungsgesuch abgewiesen hat, ist das Verfahren nicht mehr hängig, wie es in der Medienmitteilung heisst. Deshalb sei auch die sogenannte vorzeitige Besitzeseinweisung nicht möglich.
Die Einwohnergemeinde Biel stellte vor Bundesgericht das Gesuch, das Verfahren fortzusetzen. Davon sieht das Bundesgericht jedoch ab, weil in beiden Verfahren das Enteignungsrecht der Einwohnergemeinde Biel streitig sei. (mai/sda)